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Entscheidung 14 Os 115/20y×

Entscheidung 14 Os 115/20y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094784 Rechtssatz 11.11.1993Strafrecht
Die nachträgliche Genehmigung durch den Machtgeber (oder durch ein Kontrollorgan) vermag die Rechtswidrigkeit des zu einem Vermögensnachteil führenden Befugnismissbrauches des Machtnehmers nicht zu beseitigen.
RS0094791 Rechtssatz 15.06.1988Strafrecht
Bei einer durch Provisionsvereinbarung begangenen Untreue liegt der tatbestandsmäßige Befugnis-Mißbrauch schon in der (für den Machtgeber nachteiligen) Auftragsvergabe; die (nachträgliche) Schadensrealisierung gehört nicht mehr zur (bereits vollendeten) Tat …
RS0116032 Rechtssatz 25.04.2002Strafrecht
Nach gefestigter Rechtsprechung hängt bei der Untreue als unrechtsbezogenem Sonderdelikt das deliktsspezifische Unrecht der Tat jedes Täters (§ 12 StGB) davon ab, dass der Qualifizierte, also der zur Verfügung über fremdes Vermögen befugte Träger der daraus …
RS0117499 Rechtssatz 10.04.2003Strafrecht
Tatsachenfeststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge und Tatsachenrüge anfechtbar, als sie die Frage nach der rechtlichen Kategorie einer oder mehrerer strafbarer Handlungen beantworten und solcherart im Sinn der Z 5 entscheidend sind.
RS0132027 Rechtssatz 19.04.2018Strafrecht
Grundsätzlich schließt die (mängelfreie) Einwilligung des Machtgebers Befugnisfehlgebrauch (also einen Verstoß gegen „internes Dürfen“) des Machthabers aus. Ist der Machtgeber (wie hier) eine GmbH, kann (nicht anders als im Fall einer AG) das Einverständnis …
RS0132511 Rechtssatz 26.02.2019Strafrecht
Der Tatbestand des § 309 (hier Abs 2) StGB setzt voraus, dass die (im funktionalen Zusammenhang mit der Bestechung oder Geschenkannahme stehende) Vornahme oder Unterlassung der Rechtshandlung selbst pflichtwidrig ist. Regelwidrigkeit (auch) der Vorteilsanna …