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Entscheidung 14 Os 128/14a×

Entscheidung 14 Os 128/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0116263 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Die Grundrechtsbeschwerde ist zulässig, weil durch den (kassatorischen) Beschluss des Gerichtshofs zweiter Instanz nach ursprünglich "einverständlicher" Enthaftung die Fortsetzung der Untersuchungshaft - abschließend - effektuiert wurde. Dass gegen den (fol …
RS0124827 Rechtssatz 23.06.2009Strafrecht
Wenn das Oberlandesgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung aus der Untersuchungshaft Folge gibt, sodass die Entscheidung des Beschwerdegerichts durch die Festnahmeanordnung lediglich umgesetzt wird, ist dieser Beschluss funktion …
RS0125168 Rechtssatz 07.07.2009Strafrecht
1. Gerichtliche Feststellung und Bereinigung - wie hier behauptet - durch die Kriminalpolizei (§ 18 StPO) ohne staatsanwaltliche Anordnung begangener Verletzungen des Art 5 MRK wird seit 1. Jänner 2008 bis zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens über Einsp …
RS0125705 Rechtssatz 04.03.2010Strafrecht
Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem Obersten Gerichtshof zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § …
RS0129023 Rechtssatz 01.10.2013Strafrecht
Die grundsätzliche Bedeutung von Grundrechtsfragen, hinsichtlich derer ein Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen, auf zusätzliche Argumente gestützten Rechtsprechung besteht, kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Der Gesetzgeber wollte …
RS0130013 Rechtssatz 28.04.2015Strafrecht
§ 107 Abs 3 erster Satz StPO enthält keinen Ausschluss des Beschwerderechts des Beschuldigten iSd § 87 Abs 1 letzter Halbsatz StPO.