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Entscheidung 14 Os 23/20v×

Entscheidung 14 Os 23/20v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095967 Rechtssatz 04.11.1982Strafrecht
1.) Nicht jede von einem Beamten amtlich ausgestellte Urkunde ist eine "öffentliche" im Sinne §§ 224, 228, 311 StGB, sondern nur eine solche, der ihrer Art, ihrem Inhalt und ihrer (spezifischen) rechtlichen Zweckbestimmung nach eben deswegen, weil sie von e …
RS0099407 Rechtssatz 28.07.1993Strafrecht
Eine unter Nichtigkeitsdrohung stehende Begründungspflicht besteht nur für den Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen. Welche Tatsachen als entscheidend anzusehen sind, ergibt sich aus dem Hinweis auf den § 270 Abs 2 Z 4 und 5 StPO im § 28 …
RS0099413 Rechtssatz 26.01.1971Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgeme …
RS0099673 Rechtssatz 09.10.1958Strafrecht
Eine Überschreitung der Anklage im Sinne des Nichtigkeitsgrundes der Z 8 des § 281 StPO liegt nicht vor, wenn im Urteilsspruche weitere, in der Anklageschrift nicht aufgezählte Verletzungen erwähnt werden.
RS0113142 Rechtssatz 01.02.2000Strafrecht
Ob das Urteil die Anklage überschreitet, ist an Hand des prozessualen Tatbegriffes zu beurteilen. Meinen Anklage und Urteil denselben Sachverhalt, dieselbe Tat, liegt Anklageüberschreitung nicht vor.
RS0116823 Rechtssatz 12.09.2002Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis s …
RS0117445 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Durch Berufung auf den Zweifelsgrundsatz des Art 6 Abs 2 MRK, wonach bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet wird, dass der Angeklagte unschuldig ist, wird keiner der von der Z 5 bezeichneten Fehler behauptet.
RS0119089 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Der Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen ist nur dann im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 dritter Fall StPO mit sich selbst im Widerspruch, wenn entweder zwischen Feststellungen (in den Entscheidungsgründen) und deren zusammenfassender Wiedergab …
RS0119884 Rechtssatz 07.06.2005Strafrecht
Wird die Verfügung des Erstgerichtes mit der Behauptung bekämpft, dem zur Anwendung gebrachten Obersatz mangle die erforderliche Tatsachengrundlage, wird kein Feststellungsmangel, sondern bloß eine verfehlte rechtliche Konsequenz, mit anderen Worten ein Rec …
RS0122033 Rechtssatz 08.05.2007Strafrecht
Wegfall oder Hinzukommen einer - einer Person im Zuge eines angeklagten Angriffs zugefügten - Verletzung sind aus Z 7 und 8 unbeachtlich (WK-StPO § 281 Rz 522).
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0126734 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die für eine diversionelle Erledigung unentbehrliche Verantwortungsübernahme erfordert die bei allen Diversionsvarianten vorgesehene innere Bereitschaft zur Schadensgutmachung oder zum Tatfolgenausgleich, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein mö …
RS0130808 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Öffentliche Urkunden (mit qualifizierter Beweiskraft) sind nur solche, die ein Beamter innerhalb der Grenzen seiner hoheitlichen Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorges …
RS0133109 Rechtssatz 29.04.2020Strafrecht
Echte Realkonkurrenz zwischen § 302 StGB und § 311 StGB ist möglich.
RS0133110 Rechtssatz 29.04.2020Strafrecht
Ein Schuldspruch wegen einer durch Unterfertigung einer Niederschrift verwirklichten Falschbeurkundung im Amt überschreitet nicht die Anklage, wenn im Urteilstenor (auch) Teile der Niederschrift als falsch bezeichnet werden, die in der Anklageschrift nicht …