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Entscheidung 14 Os 82/14m×

Entscheidung 14 Os 82/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091333 Rechtssatz 29.07.1975Strafrecht
Die Bestimmung des § 39 StGB bewirkt keine Veränderung der Strafsätze. Es handelt sich bei ihr bloß um eine fakultativ anzuwendende Strafbemessungsvorschrift.
RS0091368 Rechtssatz 04.07.1988Strafrecht
Ein Verstoß gegen den Grundsatz, daß die Heranziehung des § 39 StGB nicht generell schon bei Vorliegen seiner formalen Voraussetzungen stattfinden, sondern nur besonderen Fällen eines erhöhten Strafbedürfnisses vorbehalten bleiben soll, bedeutet keine mater …
RS0098117 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Es ist nicht ausgeschlossen, die neuerliche Vernehmung eines bereits in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen zu begehren; dies allerdings nur dann, wenn im weiteren Verfahren Umstände hervorkommen, die eine neuerliche Vernehmung geboten erscheinen lassen …
RS0099117 Rechtssatz 30.10.1963Strafrecht
Der OGH kann die Frage, ob durch die Ablehnung eines Beweisantrages Grundsätze des Verfahrens hintangesetzt wurden, nur auf Grund des Inhaltes des in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages prüfen. Die Anführung anderer Umstände, die durch das Beweis …
RS0099599 Rechtssatz 26.04.1983Strafrecht
Mit Behauptungen der Art, dass das Gericht bestimmte Aspekte ohnehin verwerteter Beweismittel nicht oder nicht den Intentionen des Beschwerdeführers entsprechend berücksichtigt habe, wird weder eine Unvollständigkeit noch eine offenbare Unzulänglichkeit der …
RS0116504 Rechtssatz 29.05.2002Strafrecht
Abgesehen vom Erfordernis der Bezugnahme auf entscheidende Tatsachen und der Verpflichtung des Gerichtes zur gedrängten Darstellung der Gründe ist bei der Ausführung der Mängelrüge zu beachten, dass die Beweisergebnisse in ihrer Gesamtheit zu betrachten sin …
RS0117928 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Ein entschlagungsberechtigter Zeuge hat kein korrespondierendes Recht, bei der Hauptverhandlung nicht zu erscheinen. Erklärt er aber bereits davor unmissverständlich, vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen zu wollen, hat der Antragsteller darzutun, weshalb …
RS0119220 Rechtssatz 29.06.2004Strafrecht
Macht der Angeklagte keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO geltend, bedarf diese keiner amtswegigen Wahrnehmung nach § 290 Abs 1 StPO, wenn zu dessen Vorteil auch die Berufung ergriffen wurde und steht einer Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde n …
RS0119370 Rechtssatz 23.09.2004Strafrecht
Die Mängelrüge ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie die Gesamtheit der Entscheidungsgründe berücksichtigt (WK-StPO § 281 Rz 394).
RS0125294 Rechtssatz 23.07.2009Strafrecht
Ist das Schöffengericht aufgrund einer Fehleinschätzung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 39, 313 StGB verfehlt von einer erweiterten Strafbefugnis ausgegangen, steht der Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO selbst dann offen …