Rechtstracker.at
Entscheidung 15 Os 123/13x×

Entscheidung 15 Os 123/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0101332 Rechtssatz 18.10.1977Strafrecht
Die Pflicht zum Ersatz der Kosten des Rechtsmittelverfahrens ist im § 390 a StPO in Abhängigkeit von der Kostenersatzpflicht nach den §§ 389 und 390 StPO geregelt; fehlt in der erstinstanzlichen Entscheidung ein Ausspruch über die Kostenersatzpflicht und wi …
RS0101575 Rechtssatz 20.02.1980Strafrecht
Der Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des erfolglosen Antragstellers beim Begehren um Wiederaufnahme des Verfahrens muß in der die Sache selbst für die Instanz erledigenden Entscheidung enthalten sein. Ein Nachholen des verabsäumten Kostenausspruches i …
RS0101604 Rechtssatz 08.01.1980Strafrecht
Die urteilsmäßige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht des Verurteilten kann nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, sondern allein mit Kostenbeschwerde angefochten werden, wobei dann, wenn der die Grundlage der Kostenersatzpflicht bildende Sch …
RS0117216 Rechtssatz 13.11.2002Strafrecht
Anders als bei der Urteilsanfechtung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe (§§ 285 Abs 1 zweiter Satz, 285a Z 2, 467 Abs 2 erster Satz [zweiter Fall] StPO) oder im Grundrechtbeschwerdeverfahren (§ 3 Abs 1 GRBG) - ähnlich auch im Fall einer Berufung - verlan …
RS0129395 Rechtssatz 19.03.2014Strafrecht
Beschwerden, die verspätet oder von einer Person eingebracht wurden, der ein Rechtsmittel nicht zusteht, hat das Beschwerdegericht ohne Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses als unzulässig zurückzuweisen.
RS0129434 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.
RS0129435 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Die amtswegige Wahrnehmung des Beschwerdegerichts nach § 89 Abs 2b dritter Satz letzter Satzteil StPO ist auf den angefochtenen Beschluss beschränkt.
RS0129436 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Die Kostenersatzpflicht nach § 390 Abs 1 zweiter Satz StPO ist in der das Verfahren für die Instanz erliegenden Entscheidung aufzutragen. Dieser Auftrag ist daher notwendigerweise Bestandteil eines Einstellungsbeschlusses gemäß § 485 Abs 1 Z 3 StPO (hier: i …
RS0129437 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Ein in einem verfahrensbeendenden Beschluss (nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO, hier: iVm § 41 Abs 5 MedienG) enthaltener Kostenausspruch oder dessen Unterlassung kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich Gegenstand amtswegiger Wahrnehmung zum Vorteil des Beschuldi …