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Entscheidung 15 Os 135/13m×

Entscheidung 15 Os 135/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010471 Rechtssatz 25.02.1971Zivilrecht; Strafrecht
Originär verfügungsberechtigt über ein Bankkonto ist nur der Kontoinhaber selbst. Verwahrt er auf seinem Bankkonto Fremdgeld, ist er nicht Bevollmächtigter, sondern Treuhänder der Person(en), zu deren Gunsten er das Geld, dessen Eigentümer er wurde, verwalt …
RS0093044 Rechtssatz 12.05.1987Strafrecht
Kontoauszüge einer Sparkasse sind Urkunden.
RS0093878 Rechtssatz 05.03.1985Strafrecht
Bei einer Bank erliegende Gelder ("Giralgeld"), auf die der Berechtigte Anspruch hat und über die er daher, sei es auch auf Kreditbasis, wie etwa im Weg eines Kontokorrentkredites, faktisch jederzeit als effektives Zahlungsmittel zu verfügen vermag, sind en …
RS0095494 Rechtssatz 16.12.1982Strafrecht
Verfälscht im Sinn des § 223 StGB wird eine echte Urkunde, wenn der Täter ihren gedanklichen Inhalt unbefugt abändert und zugleich den Anschein erweckt, als stamme der jetzige Inhalt vom Aussteller. Maßgebend für die Verfälschung einer Urkunde ist daher im …
RS0095505 Rechtssatz 18.02.1976Strafrecht
Voraussetzung für die tätige Reue nach § 167 Abs 4 StGB ist, dass sich der Täter um die Schadensgutmachung ernstlich bemüht hat. Es ist somit ein aktives Mitwirken an der Schadensgutmachung zumindest in der Form einer konkludenten Handlung erforderlich. Ein …
RS0095524 Rechtssatz 08.06.1978Strafrecht
Bloße Schadensgutmachung durch einen Dritten ohne ernstliches Bemühen des Täters macht diesen nicht straflos.
RS0095744 Rechtssatz 31.01.1995Strafrecht
Ohne Täuschung über die Identität des Ausstellers ist die Herstellung einer daher echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannten Lugurkunde) für sich allein nur unter dem Aspekt der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 StGB strafbar, wozu jedo …
RS0106192 Rechtssatz 05.12.1996Strafrecht
Der tatbestandsmäßige Vermögensnachteil muss demjenigen erwachsen, über dessen Vermögen der Täter verfügt. Dass letztlich Dritte an ihrem Vermögen geschädigt werden, genügt nicht.
RS0112227 Rechtssatz 29.06.1999Strafrecht
Tätige Reue kommt nach § 167 Abs 2 Z 2 StGB dem Täter nur zugute, wenn er sich gegenüber dem Geschädigten vertraglich (schriftlich oder mündlich) zur Gutmachung des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens verpflichtet und diese Verpflichtung auch einhält. …
RS0122091 Rechtssatz 23.04.2007Strafrecht
Parallel zu den Begriffen der falschen oder verfälschten Urkunden sind falsche (= „unechte") Daten solche, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist; verfälschte Daten hingegen sind ursprünglich echte, die nachträglic …