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Entscheidung 15 Os 162/10b×

Entscheidung 15 Os 162/10b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053696 Rechtssatz 27.01.1994Strafrecht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Fehlen einer Urteilsgründung (im technischen Sinn) im Geschworenenverfahren.
RS0053697 Rechtssatz 16.03.1995Strafrecht
Mag auch der aus § 342 StPO ableitbare Wegfall der Verpflichtung der Geschworenen zu einer (ihnen als Laienrichter nicht zumutbaren) schriftlichen Begründung ihrer Entscheidung in den Urteilsgründen einer zu § 281 Abs 1 Z 5 StPO analogen Urteilsanfechtung d …
RS0107022 Rechtssatz 05.03.1997Strafrecht
Stimmt die entgegen § 252 (Abs 1) StPO verlesene Zeugenaussage mit der Verantwortung des Angeklagten ohnedies überein, so ist unzweifelhaft erkennbar, dass die Formverletzung (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Ei …
RS0118778 Rechtssatz 18.02.2004Strafrecht
Das Beweiserhebungsverbot (= Beweisgewinnungsverbot) des § 252 Abs 1 StPO sichert das - mit dem Fragerecht nach Art 6 Abs 3 lit d MRK normativ verknüpfte - strafprozessuale Unmittelbarkeitsprinzip gegen Unmittelbarkeitssurrogate, die durch die Ausnahmesätze …
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.
RS0126970 Rechtssatz 25.05.2011Strafrecht
Ein Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot (hier: § 252 Abs 4 StPO) kann im Geschworenenverfahren unter dem Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO geltend gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer das Vorkommen des Beweismittels (hier: einer Zeugen …