Rechtstracker.at
Entscheidung 15 Os 18/17m×

Entscheidung 15 Os 18/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089908 Rechtssatz 27.01.1976Strafrecht
Kein Verstoß gegen § 31 StGB, wenn neben einer (bereits zuerkannten) zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt wird.
RS0095826 Rechtssatz 27.03.1979Strafrecht
§ 269 Abs 1 StGB letzter Halbsatz ist nur bei schwerer Nötigung, nicht aber bei Gewaltausübung erfüllt.
RS0097061 Rechtssatz 17.02.1994Strafrecht
Die Äußerung zur Stellungnahme der Generalprokuratur bietet keine Grundlage für eine (prozessual beachtliche) Nachholung eines in der Nichtigkeitsbeschwerde unterlassenen Vorbringens.
RS0097452 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Nach § 345 Abs 2 StPO ist prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, dass der Beschwerdeführer den die Nichtigkeit begründenden Umstand gleich bei Beginn der Verhandlung oder wenn er ihm erst später be …
RS0099003 Rechtssatz 22.12.1952Strafrecht
Inhalt eines Hauptverhandlungsprotokolles steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
RS0113211 Rechtssatz 16.02.2000Strafrecht
Mit der Behauptung, das Hauptverhandlungsprotokoll lasse nicht erkennen, welche Aktenstücke verlesen worden seien, wird nur eine Undeutlichkeit des Protokollinhaltes gerügt. Nur die Nichtaufnahme eines Protokolls, nicht aber dessen Inhalt steht jedoch unter …
RS0116878 Rechtssatz 25.09.2002Strafrecht
Das Vorliegen der entscheidenden Strafbemessungstatsache in Bezug auf einschlägige Vorstrafen ist nach § 33 Z 2 StGB zu beurteilen, wonach als Erschwerungsgrund insbesondere gilt, wenn der Täter schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen …
RS0116945 Rechtssatz 22.10.2002Strafrecht
Das Moniturverfahren zählt nicht zur Hauptverhandlung. Es bedeutet daher keinen nichtigkeitsbegründenden Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn die Verkündung der Entscheidung des Schwurgerichtshofes über einen im Moniturverfahren gestellten und nicht auf eine …
RS0131377 Rechtssatz 05.04.2017Strafrecht
Weil das Moniturverfahren nicht zur Hauptverhandlung zählt, ist der Verlauf desselben nicht Gegenstand des nach § 271 Abs 1 StPO über die Hauptverhandlung aufzunehmenden Protokolls, für das (allein) gemäß § 271 Abs 7 StPO eine beschlussförmige und mit Besch …
RS0131378 Rechtssatz 05.04.2017Strafrecht
Aus einem Wechsel der Person des Verteidigers ist per se kein Recht auf Wiederholung einer Beweisaufnahme ableitbar.
RS0131379 Rechtssatz 05.04.2017Strafrecht
Ein Widerspruch iSd § 345 Abs 1 Z 10 StPO muss einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Verwahrung gegen die Durchführung eines Moniturverfahrens entsprechen.
RS0131380 Rechtssatz 05.04.2017Strafrecht
Die Abgabe eines gezielten Schusses auf einen Beamten stellt Gewaltanwendung und nicht gefährliche Drohung iSd § 269 StGB dar, auch wenn das Ziel verfehlt wird.