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Entscheidung 15 Os 62/90×

Entscheidung 15 Os 62/90

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os62/90

Entscheidungsdatum

07.08.1990

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7.August 1990 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Walenta, Dr. Reisenleitner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Mende als Schriftführer, in der Strafsache gegen Erwin S*** wegen Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde des Sachwalters des Betroffenen gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 26. März 1990, GZ 11 b römisch fünf r 448/89-38a, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Sachwalters wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Nach Verkündung des bekämpften Urteils meldeten sowohl der Verteidiger des Betroffenen als auch der mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 30.Mai 1989, GZ 1 SW 23/85-92, für den Betroffenen - u.a. zur Vertretung vor Behörden und Ämtern - bestellte und somit zur Erhebung von Rechtsmitteln legitimierte (15 Os 16/90) Sachwalter Dipl.-Sozialarbeiter Herbert G*** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, ohne hiebei Nichtigkeitsgründe anzugeben (S 364).

Nach Zustellung von Urteilsausfertigungen an den Verteidiger und den Sachwalter wurde eine Rechtsmittelausführung lediglich vom Verteidiger eingebracht.

Rechtliche Beurteilung

Da der Vorsitzende des Schöffengerichtes eine ihm obliegende Zurückweisung der nicht ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde des Sachwalters (Paragraph 285, b Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO) unterließ und die Akten dem Obersten Gerichtshof vorlegte, hatte dieser die Nichtigkeitsbeschwerde des Sachwalters bereits bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückzuweisen (Paragraph 285, d Absatz eins, Ziffer eins, StPO).

Anmerkung

E21597

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:0150OS00062.9001.0807.0

Dokumentnummer

JJT_19900807_OGH0002_0150OS00062_9000010_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088382 Rechtssatz 1990 – zuletzt 26.02.2019Strafrecht
Die Möglichkeit einer psychiatrischen Behandlung auch im Rahmen des normalen Strafvollzuges (§§ 66 Abs 1, 68, 70 StVG) ist kein Grund, von einer Anstaltsunterbringung (hier nach § 21 Abs 2 StGB) abzusehen.
RS0089465 Rechtssatz 07.08.1990Strafrecht
Bei Vorliegen von Notwehr ist eine Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB ausgeschlossen, weil die Straflosigkeit des Täters nicht allein auf seine Zurechnungsunfähigkeit zur Tatzeit zurückzuführen ist.
RS0090104 Rechtssatz 1978 – zuletzt 07.08.1990Strafrecht
Auch eine Tat nach § 287 StGB kann Anlaßtat nach § 21 (Abs 1) StGB sein.
RS0090125 Rechtssatz 1980 – zuletzt 14.07.2004Strafrecht
Über die Anfechtung des im Tenor eines (gemäß § 21 Abs 1 StGB) verurteilenden Erkenntnisses ausgesprochenen Vorwurfs einer Tat, die an sich nicht Einweisungsgrundlage sein kann.
RS0090166 Rechtssatz 1978 – zuletzt 07.08.1990Strafrecht
Die geistige oder seelische Abartigkeit von höherem Grad braucht weder ausschließlich noch überwiegend Ursache der Zurechnungsfähigkeit sein; es genügt, wenn die Zurechnungsfähigkeit auch auf dieser Abartigkeit beruht (hier: die Abartigkeit bewirkte nur zus …
RS0090270 Rechtssatz 1977 – zuletzt 13.12.2016Strafrecht
Da im Verfahren nach § 21 Abs1 StGB ausschließlich die Gefährlichkeitsprognose mit Berufung bekämpft werden kann, ist bereits durch die bloße Anmeldung der Berufung der Punkt des Erkenntnisses, durch den sich der Betroffene beschwert erachtet, deutlich und …
RS0090390 Rechtssatz 1989 – zuletzt 25.02.2026Strafrecht
Liegen dem Betroffenen mehrere Taten zur Last, von denen nur eine den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB entspricht, während die anderen zufolge der für sie maßgebenden Strafdrohung nicht einweisungsrelevant sein können, so hat das Gericht den Einweisungsa …
RS0090391 Rechtssatz 1977 – zuletzt 18.05.2006Strafrecht
Die Anlaßtat ist in den Spruch aufzunehmen.
RS0095809 Rechtssatz 1981 – zuletzt 08.02.2022Strafrecht
§ 287 StGB erfordert einen Zustand, der ausschließlich oder überwiegend auf Alkohol oder andere berauschende Mittel zurückzuführen ist. Hat die Zurechnungsunfähigkeit ihre Ursache (ausschließlich oder überwiegend) in anderen Umständen (hier Valium?), scheid …
RS0099871 Rechtssatz 1990 – zuletzt 11.02.2003Strafrecht
Zur Rechtsmittelbefugnis eines Sachwalters.