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Entscheidung 15 Os 7/23b×

Entscheidung 15 Os 7/23b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098734 Rechtssatz 30.04.1968Strafrecht
Da Spruch und Gründe ein untrennbares Ganzes bilden, kommt einer verfehlten Fassung des Spruches keine Bedeutung zu, wenn in den Gründen deutlich dargetan wird, welches Verhalten zur Unterstellung der Tat laut Spruch Anlass gab.
RS0099419 Rechtssatz 02.02.1995Strafrecht
Der kritisch-psychologische Vorgang der freien richterlichen Beweiswürdigung ist der Anfechtung sowohl nach Z 5 als auch nach Z 5a des § 281 Abs 1 StPO entzogen.
RS0099524 Rechtssatz 31.05.1974Strafrecht
Die Richtigkeit von auf freier Beweiswürdigung beruhenden Schlüssen kann unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit nicht angefochten werden.
RS0099810 Rechtssatz 07.12.1976Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das Festhalten am gesamten im Urteil festgestellten Sachverhalt, dessen Vergleich mit dem darauf anzuwendenden Gesetz und die Behauptung, dass das Erstgericht bei Beurteilung di …
RS0114036 Rechtssatz 13.09.2000Strafrecht
Eine Tatsachenrüge, die das Fehlen amtswegiger weiterer Beweisaufnahmen moniert, hätte darzutun, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen (§ 3 StPO), um so die Ermittlu …
RS0117264 Rechtssatz 29.01.2003Strafrecht
Entscheidend ist eine Tatsache nur dann, wenn die Feststellung ihres Vorliegens oder Nichtvorliegens in den Urteilsgründen (aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts) entweder die rechtliche Entscheidung über Schuld- oder Freispruch oder - im Fall gerichtliche …
RS0117446 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Ableitung erheblicher Bedenken "aus den Akten" bedeutet die Bezugnahme auf konkrete Beweismittel.
RS0117498 Rechtssatz 10.04.2003Strafrecht
Werden Unklarheiten über Zeit und Ort der Tat behauptet, so hat die Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO deutlich zu machen, weshalb Zeit und Ort zur Individualisierung der Tat erforderlich sein sollen (WK-StPO § 281 Rz 290).
RS0119422 Rechtssatz 21.10.2004Strafrecht
Die Beurteilung der Überzeugungskraft von Aussagen kann unter dem Gesichtspunkt einer Unvollständigkeit mangelhaft erscheinen, wenn sich das Gericht mit gegen die Glaubwürdigkeit sprechenden Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt hat. Dafür aber müssen …
RS0120226 Rechtssatz 28.09.2005Strafrecht
Soweit der Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO - neben einer in der Anführung der in den Entscheidungsgründen festgestellten entscheidenden Tatsachen bestehenden Ordnungsfunktion - eine sichere Individualisierungsgrundlage bezweckt, streiten daraus resultie …
RS0120334 Rechtssatz 22.11.2005Strafrecht
Der Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO muss in dem für die Subsumtion (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) entscheidenden Umfang den als erwiesen angenommenen Tatsachen der Entscheidungsgründe entsprechen, um aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO unbedenklich zu sein.