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Entscheidung 15 Os 74/21b×

Entscheidung 15 Os 74/21b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053667 Rechtssatz 18.11.1993Strafrecht
Das Verfahren vor den Strafgerichten ist - wie es auch dem Verfassungsgebot des Art 90 Abs 1 B-VG und des Art 6 Abs 1 MRK entspricht - grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt demnach nur dann in Frage, wenn eine der Voraussetzungen …
RS0071976 Rechtssatz 19.12.1979Strafrecht
Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er d …
RS0094038 Rechtssatz 27.03.1980Strafrecht
Veruntreuung ist schon mit der widerrechtlichen Begründung der wirtschaftlichen Macht über das anvertraute Gut in Bereicherungstendenz vollendet (so schon 9 Os 80/78).
RS0094283 Rechtssatz 23.04.1980Strafrecht
Das Vorhandensein eines präsenten Deckungsfonds schließt unrechtmäßige Bereicherung nur in Verbindung mit dem Erstattungswillen aus (im gleichen Sinn ua SSt 46/14 = JBl 1976,47).
RS0094326 Rechtssatz 15.12.1988Strafrecht
Präsenter Deckungsfonds - Bereicherungsvorsatz ist nur auszuschließen, wenn der Täter bei der Zueignung anvertrauter Gelder zu deren sofortigem vollständigen Ersatz willens und fähig gewesen wäre. Liegenschaftsbesitz, dessen Veräußerung jedenfalls zeitraube …
RS0094486 Rechtssatz 25.11.1993Strafrecht
Ein die unrechtmäßige Bereicherung ausschließender präsenter Deckungsfonds liegt nur dann vor, wenn das zugeeignete fremde Gut durch eine dem Täter zur Tatzeit frei verfügbare, sofort zur Verfügung stehende oder doch binnen kurzem verwertbare gleichwertige …
RS0094634 Rechtssatz 04.11.1981Strafrecht
Ein präsenter Deckungsfonds ist zwar grundsätzlich nur bei der Veruntreuung von Bedeutung, ausreichende Vermögenswerte des Täters können jedoch auch bei der Untreue für die Beurteilung bedeutsam sein, ob ein auf Vermögensschädigung gerichteter Vorsatz vorla …
RS0095462 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Schadensgutmachung und "präsenter Deckungsfonds" sind für die Tatbestandsmäßigkeit des § 153 StGB ohne Bedeutung.
RS0098334 Rechtssatz 22.06.1956Strafrecht
Das Interesse der Parteien am Ausschluß der Öffentlichkeit hat hinter dem der Allgemeinheit an der öffentlichen Durchführung von Strafverhandlungen grundsätzlich, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich Ausnahme hievon bestimmt, zurückzutreten.
RS0099033 Rechtssatz 27.10.1982Strafrecht
Allfällige Nichtigkeiten, die in einer Hauptverhandlung unterliefen (hier: Fehlen eines Verteidigers im schöffengerichtlichen Verfahren) werden durch eine Neudurchführung der Hauptverhandlung gemäß § 276a StPO obsolet.
RS0099099 Rechtssatz 29.08.1991Strafrecht
Nur Beweisanträge, die während der Hauptverhandlung gestellt wurden, können Grundlage einer Verfahrensrüge sein. Anträge, die in Schriftsätzen außerhalb der Hauptverhandlung eingebracht wurden, erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie vom Antragsteller …
RS0099118 Rechtssatz 21.11.1969Strafrecht
Die im § 281 Abs 1 Z 3 StPO enthaltene Anführung der Vorschriften, deren Verletzung diesen Nichtigkeitsgrund herstellt, ist eine streng taxative, eine analoge Anwendung auf andere Bestimmungen ist ausgeschlossen.
RS0115712 Rechtssatz 25.09.2001Strafrecht
Die - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Abhörung bestehende Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung kann durch das Vorbringen erheblicher Einwendungen verhindert werden, auch wenn dieser bereits ein schriftliches Gutachten abgeg …
RS0116749 Rechtssatz 25.06.2002Strafrecht
Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden Entscheidungsgründe stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des O …
RS0117403 Rechtssatz 19.02.2003Strafrecht
Als Hauptverhandlung gilt nur diejenige, die der Urteilsfällung unmittelbar vorangeht, mag auch an verschiedenen Tagen verhandelt worden sein.
RS0125616 Rechtssatz 14.01.2010Strafrecht
Die Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ist, selbst wenn sie unmittelbar nach der (noch zur Hauptverhandlung im weiteren Sinn zählenden - § 268 zweiter Satz StPO) Rechtsmittelbelehrung erfolgt, nicht mehr Gegenstand der mit dieser jedenfalls …