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Entscheidung 17 Ob 5/11a×

Entscheidung 17 Ob 5/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005523 Rechtssatz 02.03.1971Zivilrecht
Fast unüberwindliche Schwierigkeiten, den durch einen Wettbewerbsverstoß entstandenen Schaden zu beweisen, als triftiger Grund für die Ablehnung der Festsetzung eines Befreiungsbetrages nach § 391 EO.
RS0005607 Rechtssatz 20.03.1984Zivilrecht
Durch den einem Antrag iSd § 399 Abs 1 Z 3 EO stattgebenden Beschluss des Gerichtes wird nicht die EV selbst aufgehoben, sondern nur ihr (weiterer) Vollzug abgewendet; an die Stelle der ursprünglichen Sicherungsmaßnahme (hier: des vom Erstgericht ausgesproc …
RS0005609 Rechtssatz 06.09.1977Zivilrecht
Ein Befreiungsbetrag kann nur dann festgesetzt werden, wenn dies nach der Beschaffenheit des Falles zur Sicherung des Antragstellers genügt. Ein Unterlassungsanspruch kann regelmäßig nicht durch Gelderlag, sondern nur durch das einstweilige Verbot des beans …
RS0005656 Rechtssatz 13.05.1964Zivilrecht
Im Provisorialverfahren ist das Rekursgericht an die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht gebunden (Fasching III 51; GH 1933,177, ZBl 1925/126, SZ 27/204, 3 Ob 201/52, 7 Ob 12/56 = EvBl 1956/90, 7 Ob 156/56, 7 Ob 335/56, 3 Ob 460/57 = ÖBl 1958,38, 4 Ob 3 …
RS0071369 Rechtssatz 16.01.1968Zivilrecht
Die Patenterteilung schafft im Provisorialverfahren einen - allenfalls durch Gegenbescheinigungen zu entkräftenden - prima-facie-Beweis für das Bestehen des Patentrechts.
RS0071408 Rechtssatz 10.04.1962Zivilrecht
Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit eines Patentes kann auch im Provisorialverfahren geprüft werden, wenn in dieser Richtung eine Gegenbescheinigung angeboten ist, doch kann diese Prüfung nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen …
RS0103412 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
§ 156 Abs 3 PatG ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, wenn ein Urteil (also nicht ein Beschluss im Verfahren über eine einstweilige Verfügung) davon abhängt, ob das Patent nichtig ist. Im Provisorialverfahren ist die Rechtsbeständigkeit des Patentes …
RS0118398 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
Da das Patentgesetz, anders als das UWG, die Aufhebung wegen Erlags einer angemessenen Sicherheit ausdrücklich regelt und von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht, kann die Aufhebung nicht von vornherein unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Unzuläs …
RS0126551 Rechtssatz 16.02.2011Zivilrecht
Die Grundsätze für die Prüfung der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Patents als Vorfrage im Sicherungsverfahren wegen einer Patentverletzung gelten auch für das Schutzzertifikat. Die Gültigkeit und Wirksamkeit kann als Vorfrage geprüft werden, wenn eine Gege …
RS0126552 Rechtssatz 16.02.2011Zivilrecht
Das ergänzende Schutzzertifikat ist zwar formell als eigenes Schutzrecht ausgestaltet, bezweckt aber lediglich eine Verlängerung der Patentlaufzeit für bestimmte zulassungspflichtige Produkte. Insoweit kann die Aufhebung einer wegen (drohender) Verletzung d …
RS0126553 Rechtssatz 16.02.2011Zivilrecht
Zum Begriff "Wirkstoff" iSd SchzG.