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Entscheidung 18 OCg 3/24a×

Entscheidung 18 OCg 3/24a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0045935 Rechtssatz 1989 – zuletzt 20.07.2026Zivilrecht
In erster Linie kommen als Befangenheitsgründe private persönliche Beziehungen zu einer der Prozessparteien oder zu ihren Vertretern in Betracht, die ein Naheverhältnis begründen, das bei objektiver Betrachtung zumindest geeignet ist, den Anschein einer Vor …
RS0045949 Rechtssatz 1994 – zuletzt 23.06.2026
Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden.
RS0046052 Rechtssatz 1993 – zuletzt 03.07.2026
Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden.
RS0046087 Rechtssatz 1991 – zuletzt 01.10.2025Zivilrecht
Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen.
RS0109379 Rechtssatz 1998 – zuletzt 29.04.2026Zivilrecht
Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen …
RS0126434 Rechtssatz 2010 – zuletzt 19.05.2025Zivilrecht
Die Ablehnung gemäß § 589 ZPO kann nur während des laufenden Schiedsverfahrens geltend gemacht werden.
RS0128994 Rechtssatz 2013 – zuletzt 19.05.2025Zivilrecht
Es ist (Anm: nach SchiedsRÄG 2006) daran festzuhalten, dass nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden können, dass aber in krassen Fällen Ausnahmen möglich sind. Die gebotene Abwäg …
RS0132687 Rechtssatz 2019 – zuletzt 19.05.2025Zivilrecht
Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter h …
RS0135406 Rechtssatz 19.05.2025Zivilrecht
Die dreimonatige Frist des § 611 Abs 4 ZPO gilt auch für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen. Die vergleichsweise kurze Frist, die einer Partei nach § 589 Abs 2 ZPO bzw Art 20 der Wiener Regeln während des Schiedsverfahrens zur Ablehnung des Schiedsric …