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Entscheidung 1 Ob 129/11v×

Entscheidung 1 Ob 129/11v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0070108 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Zum Ausgleich für den Eintritt des neuen Mieters, den der Vermieter hinnehmen muss, hat der Vermieter das Recht, die Erhöhung des Hauptmietzinses auf den angemessenen Mietzins zu begehren.
RS0070440 Rechtssatz 09.10.1984Zivilrecht
Der gemäß § 12 Abs 3 MRG "angemessene" Hauptmietzins kann wertgesichert begehrt werden. Trotz Fehlen einer Wertsicherungsklausel im Bestandvertrag zwischen Vermieter und Unternehmensveräußerer, kann der Vermieter vom Erwerber des Mietrechts den "angemessene …
RS0105712 Rechtssatz 12.11.1996Zivilrecht
Maßgebliches Kriterium für die in § 46a Abs 4 MRG normierte Zulassung von Eingriffen in Altmietverträge über Geschäftsräumlichkeiten ist nicht das faktische Auseinanderklaffen von seinerzeit vereinbartem und heute erzielbarem Mietzins, sondern die Bindung d …
RS0106127 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
§ 12a Abs 3 MRG ist eine Erweiterung des in § 12a Abs 1 MRG, der seiner Vorläuferbestimmung - § 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄG - entspricht, normierten Grundtatbestandes. Diese Erweiterung des in § 12a Abs 1 MRG normierten Grundtatbestandes wurde vorgenomme …
RS0106566 Rechtssatz 10.12.1996Zivilrecht
Die Bestimmung des § 46a Abs 3 MRG verweist auf § 12a Abs 5 MRG, womit klargestellt ist, dass die Unternehmensverpachtung als Sonderfall der Unternehmensveräußerung behandelt werden soll. Die zur Veräußerung des vom Hauptmieter im Bestandobjekt betriebenen …
RS0106957 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses abzustellen ist, ist davon auszugehen, dass im Übergangsrecht § 46a Abs 6 MRG auf § 12a Abs 7 MRG (Dauerrecht) verweist, wonach bei Ermittlung des nach …
RS0106958 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Festhalten am Wortlaut des § 46a Abs 6 iVm § 12a Abs 7 MRG, demzufolge es auch bei der Verpachtung eines Unternehmens vor dem 1. 3. 1994 bei der Ermittlung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Hauptmietzinses auf die Verhältnisse bei Pachtbeginn ankommt. Dies …
RS0124979 Rechtssatz 24.03.2009Zivilrecht
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist - im Gegensatz zur Unternehmensveräußerung - nicht befristet.