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Entscheidung 1 Ob 140/24f×

Entscheidung 1 Ob 140/24f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037300 Rechtssatz 05.11.1954Zivilrecht
Das Gericht darf die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat.
RS0057287 Rechtssatz 31.01.1980Zivilrecht
Der Aufteilung unterliegt grundsätzlich nur das Vermögen, das die Ehegatten gemeinsam geschaffen haben und zu dessen Erwerb sie während der Ehe beigetragen haben.
RS0057331 Rechtssatz 21.10.1981Zivilrecht
Erste Voraussetzung für die Zugehörigkeit einer Sache zum Aufteilungsvermögen ist, dass sie zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft zum ehelichen Gebrauchsvermögen oder zu den ehelichen Ersparnissen gehört.
RS0057486 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Der Aufteilung unterliegt die eheliche Errungenschaft, dass heißt das, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben; nicht entscheidend ist, ob dies durch gemeinsame Tätigkeit geschah. Auch Erträge eines ererbten oder geschenkten Vermögen …
RS0057524 Rechtssatz 01.12.1982Zivilrecht
Eheliche Ersparnisse sind nur solche Wertanlagen, die ihrem Wesen nach, dh nach der Verkehrsauffassung, für eine Verwertung bestimmt sind (werden). Die ursprüngliche - zu verschiedensten Zwecken mögliche - Widmung während der Ehe ist nicht entscheidend, son …
RS0057681 Rechtssatz 07.05.1987Zivilrecht
Der Umstand, dass der Grund für sich allein gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG aus der Aufteilungsmasse herausfiele, schließt noch nicht aus, dass die Liegenschaft in der gegenwärtigen Ausgestaltung - hier mit Haus samt Garage und Schwimmbad - als Ganzes doch in die …
RS0057792 Rechtssatz 23.10.1986Zivilrecht
Nach § 81 Abs 3 EheG sind eheliche Ersparnisse Wertanlagen gleich welcher Art, die die Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind. Die Legaldefinition de …
RS0119984 Rechtssatz 11.05.2005Zivilrecht
Kein Anspruch zwischen österreichischen geschiedenen Ehegatten hinsichtlich vom Mann in der Schweiz angespartem Pensionsguthaben, weil dem anzuwendenden österreichischen Recht ein Versorgungsausgleich unbekannt ist.
RS0120075 Rechtssatz 27.04.2005Zivilrecht
Die Widmung der Erträgnisse eines Unternehmens für private Zwecke kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (§ 863 ABGB) allein des Unternehmers oder Gesellschafters erfolgen. Ein schlüssiger Umwidmungsakt liegt jedenfalls soweit vor, als die Einla …
RS0130671 Rechtssatz 31.03.2016Zivilrecht
Eine von einem oder beiden Ehepartnern in die Ehe eingebrachte, aber fremdfinanzierte Liegenschaft erfährt eine als eheliche Errungenschaft anzusehende und in die Aufteilung miteinzubeziehende Wertsteigerung, soweit der Kredit aus während aufrechter ehelich …
RS0135404 Rechtssatz 25.03.2025Zivilrecht
Für die Zuordnung, ob ein – aus ehelichen Mitteln dotiertes – privates Altersvorsorgemodell als eheliche Ersparnis der nachehelichen Aufteilung unterliegt oder von dieser ausgenommen ist, kommt es primär darauf an, ob dieses als bloße Anwartschaft einzuordn …