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Entscheidung 1 Ob 141/17t×

Entscheidung 1 Ob 141/17t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0030516 Rechtssatz 26.11.1980Zivilrecht
Werden Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung für Verunstaltung in einer Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine objektive Klagehäufung (vergleiche Fasching III 40). Werden, wie im Regelfall, die Ansprüche kumulativ geltend gemacht, sodas …
RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0037522 Rechtssatz 19.05.1988Zivilrecht
Der Streitgegenstand ist das Klagebegehren und das Tatsachenvorbringen, aus dem das Klagebegehren abgeleitet wird (= Klagegrund).
RS0037585 Rechtssatz 11.12.1974Zivilrecht
Das Eventualbegehren ist ein in der Klage oder während des Rechtsstreites gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.
RS0037625 Rechtssatz 09.01.1957Zivilrecht
Wurde dem Hauptbegehren des Klägers Folge gegeben, so entfällt damit die Voraussetzung, über ein Eventualbegehren zu entscheiden.
RS0039155 Rechtssatz 02.11.1955Zivilrecht
Wird nur ein Teil einer Forderung eingeklagt, so tritt Streitanhängigkeit nur bezüglich des eingeklagten Teiles ein; es tritt auch die Rechtskraftwirkung des Urteiles nur bezüglich dieses Teiles ein, hinsichtlich des weiteren Restanspruches kann das Urteil …
RS0039255 Rechtssatz 14.03.1990Zivilrecht
Der Streitgegenstand (auch "Rechtsgrund") wird durch den Entscheidungsantrag (Sachantrag) und die zu seiner Begründung erforderlichen, vorgebrachten Tatsachen (Sachverhalt) bestimmt, nicht aber durch (vorweggenommene) Repliken auf vom Beklagten eingewendete …
RS0041490 Rechtssatz 26.03.1974Zivilrecht
Wurde gegen die Nichterledigung eines Sachantrages (hier der einredeweisen Geltendmachung einer Gegenforderung) weder durch Ergänzungsantrag nach § 423 ZPO noch durch Berufung nach § 496 Abs 1 Z 1 ZPO Abhilfe gesucht, scheidet dieser Anspruch aus dem Verfah …
RS0049842 Rechtssatz 14.12.1979Zivilrecht; Strafrecht
Die Schadenshaftung ist auf jene Schäden beschränkt, die der Angehaltene (Verurteilte) durch den Freiheitsentzug - aber nicht unbedingt während des Freiheitsentzuges - erlitten hat. Nach wie vor gebührt keine Entschädigung, wenn der Schaden eine Folge der E …
RS0074353 Rechtssatz 11.10.1995Zivilrecht
Bei einem Eventualbegehren handelt es sich um eine Eventualklagenhäufung, bei der ein Klageanspruch erstrangig und ein anderer Klageanspruch nur für den Fall der Erfolglosigkeit des erstrangigen Anspruches gestellt wird; dabei kann es sich um gleiche, aber …
RS0119632 Rechtssatz 02.02.2005Zivilrecht
Ein alternatives Klagebegehren, bei dem dem Gericht die Auswahl überlassen wird, welchem Begehren es stattgibt, ist unzulässig.
RS0124097 Rechtssatz 10.06.2008Zivilrecht
Der Umstand, dass ein nach den Bestimmungen des StEG Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt - ohne Hinzukommen weiterer Umstände - grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene …
RS0131806 Rechtssatz 15.11.2017Zivilrecht
Ordnet das Gesetz in § 61 Abs 1 Z 1 StPO 1975 die Beiziehung eines Verteidigers während der Dauer der Untersuchungshaft und im gesamten Verfahren an, sind die während dieser Zeit aufgelaufenen zweckmäßigen und notwendigen Verteidigungskosten Folge der Haft …
RS0131807 Rechtssatz 15.11.2017Zivilrecht
Der Ausschlussgrund nach § 3 Abs 1 Z 2 StEG 2005 betrifft Sachverhalte, bei denen die ursprünglich bestehende Strafbarkeit aus rechtlichen Gründen entfällt, die erst nach Festnahme oder Anhaltung eingetreten sind. Ergeben die Ermittlungen, dass der Beschuld …