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Entscheidung 1 Ob 146/16a×

Entscheidung 1 Ob 146/16a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017645 Rechtssatz 11.07.1985Zivilrecht
Der richterlichen Rechtsgestaltung nach § 904 dritter Satz ABGB steht nicht entgegen, dass die Klägerin bloß Leistung binnen 14 Tagen begehrt hat; dieses Leistungsbegehren enthält als Minus jedenfalls auch das Begehren auf Ratenzahlung.
RS0017667 Rechtssatz 01.07.1959Zivilrecht
Die Bestimmungen der §§ 406 und 409 ZPO stehen auch der richterlichen Festsetzung der Zahlungspflicht auf einen der Urteilsfällung nachfolgenden Zeitpunkt nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Schuld nach Tunlichkeit und Möglichkeit zu bezahlen ist und d …
RS0041017 Rechtssatz 26.03.1935Zivilrecht
Wenn über die Gegenforderung bereits ein Exekutionstitel vorliegt, ist nur die Aufrechnung auszusprechen (§ 391 Abs 3 ZPO).
RS0104094 Rechtssatz 28.02.1961Zivilrecht
Ersatz für Verdienstentgang und Ersatz des den Hinterbliebenen Entgangenen ist in der Regel durch eine Rente zu leisten. Nur aus besonderen Gründen kann das Gericht dem Verletzten ein Kapital zusprechen und nicht schon deswegen, weil es der Kläger fordert, …
RS0119039 Rechtssatz 29.03.2004Zivilrecht
Die Kapitalisierung eines bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbegehrens stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO dar. Damit wird bloß eine Multiplikation von Einzel-(Renten-)Begehren, die schon b …
RS0131216 Rechtssatz 23.11.2016Zivilrecht
Aus § 6 StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.