Rechtstracker.at
Entscheidung 1 Ob 146/18d×

Entscheidung 1 Ob 146/18d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005788 Rechtssatz 04.09.1974Zivilrecht
Auch im Außerstreitverfahren ist die inländische Gerichtsbarkeit bei Fehlen ausdrücklicher Bestimmungen allein von der örtlichen Zuständigkeit abzuleiten.
RS0046570 Rechtssatz 05.12.1979Zivilrecht; Strafrecht
Der gesellschaftsvertraglich bestimmte - und in diesem Sinn registrierte - Sitz einer GmbH ist auch, soweit nach der JN der Sitz einer GmbH Zuständigkeitsmerkmal ist, ausschließlich bestimmend; unerheblich ist dabei, daß die tatsächliche Verwaltung an einem …
RS0046756 Rechtssatz 18.04.1963Zivilrecht
1) Unter Vermögen im Sinne des § 99 JN ist jeder im Inland lokalisierte wirtschaftliche Wert zu verstehen. Dazu gehören auch Forderungen. 2) Eine nachträgliche Änderung oder der Wegfall des Vermögens, etwa durch Veräußerung oder Verbringung, beseitigt den G …
RS0053062 Rechtssatz 07.06.1995Zivilrecht
Tatsachen, die vom Kläger im Rekurs gegen eine a - limine - Zurückweisung der Klage zum Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit vorgebracht werden, unterliegen dem Neuerungsverbot (so schon 3 Ob 1533/95).
RS0102769 Rechtssatz 13.03.1996Zivilrecht
Vermögen im Sinn des § 110 Abs 1 Z 3 JN ist zwar auch eine bei einem österreichischen Gericht geltend gemachte oder geltend zu machende Forderung. § 110 Abs 1 Z 3 JN ist aber teleologisch dahin zu reduzieren, daß für einen prozeßunfähigen Ausländer, für den …
RS0108589 Rechtssatz 21.09.1995Zivilrecht
Das Neuerungsverbot gemäß § 482 ZPO, das auch grundsätzlich im Rekursverfahren gilt, bezieht sich nur auf von den Parteien vorgebrachte Ansprüche, Einreden, Tatumstände und Beweise, nicht aber auch von Amts wegen zu beachtende Umstände, zu denen auch die Re …
RS0117974 Rechtssatz 02.09.2003Zivilrecht
Die inländische Gerichtsbarkeit besteht auch für ein Verfahren, in dem ein in einem EU-Mitgliedsstaat wohnhafter Minderjährigen von einem österreichischen Gericht Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG begehrt, weil der in Österreich wohnhafte Unterhaltspflichti …
RS0119356 Rechtssatz 26.08.2004Zivilrecht
Tatsachen und Beweismittel, die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmende Umstände, wie Prozessvoraussetzungen, betreffen, unterliegen nicht dem Neuerungsverbot im Rekursverfahren.
RS0132143 Rechtssatz 12.06.2018Zivilrecht
Eine Zweigniederlassung ist weder rechts‑ noch grundbuchsfähig. Aus § 27 Abs 2, § 84 und § 98 GBG ergibt sich, dass juristische Personen unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma im Grundbuch einzutragen sind, darunter ist die Firma des Rechtsträgers selb …