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Entscheidung 1 Ob 150/13k×

Entscheidung 1 Ob 150/13k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022546 Rechtssatz 30.11.1955Zivilrecht
Nach der Theorie von der adäquaten Kausalität ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden nicht nur dann anzunehmen, wenn das Verhalten den eingetretenen Schaden unmittelbar verursacht hat; ein adäqu …
RS0022814 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht
Soll die vom Gesetzgeber getroffene unterschiedliche Ausgestaltung von Deliktsrecht und Vertragsrecht nicht aufgehoben oder verwischt werden, hat der Kreis der geschützten Personen, denen statt deliktsrechtlicher auch vertragsrechtliche Schadenersatzansprüc …
RS0022906 Rechtssatz 17.06.1975Zivilrecht
Der Schädiger hat nur für adäquat herbeigeführte Schäden einzustehen, was dann der Fall ist, wenn die Schadensursache ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung eines derartigen Erfolges nicht als völlig ungeeignet erscheinen muss und nicht nur info …
RS0022914 Rechtssatz 15.07.1981Zivilrecht
Adäquate Verursachung ist dann anzunehmen, wenn das Verhalten unter Zugrundelegung eines zur Zeit der Beurteilung vorhandenen höchsten menschlichen Erfahrungswissens und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Handlung dem Verantwortlichen oder einem d …
RS0022918 Rechtssatz 21.01.1953Zivilrecht
Ein adäquater Kausalzusammenhang liegt auch dann vor, wenn eine weitere Ursache für den entstandenen Schaden dazu getreten ist und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dieses Hinzutreten als wahrscheinlich zu erwarten ist, jedenfalls aber nicht außerhalb de …
RS0028425 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht
Für die Beurteilung der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB ist maßgebend, ob der Gehilfe bei der Verfolgung der Interessen des Schuldners tätig war, das heißt, ob er in das Interessenverfolgungsprogramm des Schuldners und damit in seinen Risikobereich einbez …
RS0028566 Rechtssatz 23.04.1980Zivilrecht
Der Gehilfe muss mit Willen des Schuldners im Rahmen der dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit tätig werden und es muss sich um einen Schaden handeln, der durch den Gehilfen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zugefügt wurde.
RS0028691 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Haftung für Delikte des Erfüllungsgehilfen. Wird das Delikt vom Erfüllungsgehilfen innerhalb des Pflichtenkreises gesetzt, den der Geschäftsherr vertraglich übernommen hat, so haftet der Geschäftsherr nach § 1313a ABGB für den durch den Erfüllungsgehilfen v …
RS0034594 Rechtssatz 06.06.1974Zivilrecht
Im Wege objektiver Vertragsauslegung ist für den regelmäßig nicht vorbesprochenen Fall von Störungen aus Anlass von Erfüllungshandlungen anzunehmen, dass die Parteien des (Werkvertrages) Vertrages einander zum Schutz und zur Sorgfalt auch gegenüber jenen dr …
RS0037785 Rechtssatz 22.12.1970Zivilrecht
Wenn einem Vertragspartner als vertragliche Nebenpflicht eine Schutzpflicht dritten Personen gegenüber, die der Vertragsleistung nahestehen, obliegt, wird dritten Personen die Geltendmachung eines eigenen Schadens aus dem fremden Vertrag zuerkannt.
RS0080533 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
1./ Der Dritte, gegen den ein Rückgriffsanspruch geltend gemacht wird, kann nicht einwenden, dass der Versicherer eine Kulanzzahlung geleistet hat. 2./ Nach § 67 VersVG gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten auf den Versicherer über, wobei es auf die A …
RS0080818 Rechtssatz 13.03.1986Zivilrecht
Bei der Versicherung für fremde Rechnung kommt für die verhaltensabhängigen Risikoausschlüsse (§§ 61 und 152 VersVG) gemäß § 78 VersVG sowohl das Verhalten des Versicherungsnehmers als auch des Versicherten in Betracht. Die Versicherung für fremde Rechnung …
RS0080911 Rechtssatz 30.01.1992Zivilrecht
Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung (Art 1 BW 1/75), auch soweit die versicherten Bauleistungen, Hilfsbauten oder Baustoffe und Bauteile dem versicherten Bauunternehmern nicht gehören und dessen eigenes (Sachersatzinteresse) Interesse auf dem …
RS0081312 Rechtssatz 10.10.1991Zivilrecht
Im Falle der Fremdversicherung tritt bei § 67 VersVG der Versicherte derart an die Stelle des Versicherungsnehmers, daß sein Schadenersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen im Umfang der Versicherungsleistung auf den Versicherer übergeht.
RS0081329 Rechtssatz 17.02.1993Zivilrecht
Ob das Mitglied eines Motorfliegervereins bei einer vom Verein abgeschlossenen (Flugzeugkaskoversicherung) Kaskoversicherung mitversichert ist, hängt davon ab, ob die konkrete Risikoversicherung (der konkrete Versicherungsvertrag) neben dem Eigentümerintere …
RS0081373 Rechtssatz 28.04.1977Zivilrecht
Der Sinn der Bestimmungen des § 67 VersVG besteht darin, daß durch die Leistungen des Versicherers nur der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von ihren Verpflichtungen befreit, nicht aber Dritte, die nach der Sachlage zur Tragung des Schad …
RS0081376 Rechtssatz 13.03.1957Zivilrecht
Dritter im Sinne des § 67 Abs 1 VersVG ist jeder, der nicht Versicherungsnehmer oder Versicherter ist; daher auch ein vom Versicherungsnehmer oder Versicherten verschiedener Fahrer. Trifft daher denjenigen, dem vom Versicherungsnehmer die Führung des Fahrze …
RS0108020 Rechtssatz 10.06.1997Zivilrecht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 13c WEG besitzt Quasirechtspersönlichkeit nur in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft.
RS0109200 Rechtssatz 24.11.1997Zivilrecht
Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gemäß § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten de …
RS0112478 Rechtssatz 27.08.1999Zivilrecht
Ein Solidarschuldner hat die Kosten eines Vorprozesses und einen Verzögerungsschaden ab Zustellung der Streitverkündigung anteilig zu tragen, wenn er sich trotz Streitverkündigung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Solida …