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Entscheidung 1 Ob 168/13g×

Entscheidung 1 Ob 168/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008938 Rechtssatz 28.09.1965Zivilrecht
Das Vorpachtrecht ist analog dem Vorkaufsrecht zu beurteilen, soweit nicht Besonderheiten des Pachtrechtes entgegenstehen.
RS0020226 Rechtssatz 29.11.1950Zivilrecht
Der aus einem nicht verbücherten Vorkaufsrecht Berechtigte kann vom Verpflichteten, der die Sache, ohne sie dem Berechtigten zur Einlösung anzubieten, weiterveräußert hat, einen Schadenersatz, nicht aber Erfüllung begehren.
RS0020258 Rechtssatz 13.07.1960Zivilrecht
Grundsätzlich kein Herausgabeanspruch des übergangenen Vorkaufsberechtigten gegen den Käufer einer Liegenschaft, wenn das Vorkaufsrecht nicht verbüchert war. Keine Schadenersatzpflicht des Dritten für indirekten Schaden ohne besondere gesetzliche Anordnung. …
RS0021129 Rechtssatz 17.11.1993Zivilrecht
Der Erwerber einer verbücherten Liegenschaft tritt in bestehende Bestandverträge vor Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch nur dann ein, wenn ihm der Veräußerer im Vertrag Besitz, Verwaltung und Nutznießung überlässt und der Bestandnehmer überdi …
RS0042434 Rechtssatz 09.02.1988Zivilrecht
Gibt der Kläger den "Streitwert nach Rechtsanwaltstarif" mit S 12.000,-- und den "Streitwert für GGG" mit S 6.000,-- an, hat er damit nur auf die bindenden einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach § 10 Z 2 l …
RS0069552 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Der Begriff Nebenabrede ist nicht eng zu sehen; als Nebenabrede ist daher auch eine nachträgliche, nur durch Duldung stillschweigend zustandegekommene, mit dem vom Erwerber allein erkennbaren Wortlaut des schriftlichen Mietvertrages nicht übereinstimmende V …
RS0069576 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede , die der typischen Interessensituation der Beteiligten nicht entspricht; die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum für einen Personenkraftwagen als Nebenleistung zu einem nur über eine Wohnung abgeschlossenen schriftl …
RS0069589 Rechtssatz 22.11.1988Zivilrecht
Unter einer Nebenrede zu einem Mietvertrag ist eine Vereinbarung der Vertragsteile zu verstehen, die mit dem Inhalt des Mietvertrages zusammenhängt und nicht bloß gelegentlich des Abschlusses dieses Vertrages vereinbart wurde, die also das betreffende Besta …
RS0069594 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Durch die Regelung des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG wurde die Bindung des eingetragenen Einzelrechtsnachfolger an alle Nebenabreden, die sich nicht auf die Beendigung des Mietverhältnisses beziehen, gegenüber der Regelung des § 1120 ABGB eingeschränkt und, was Künd …
RS0109332 Rechtssatz 27.01.1998Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof ist etwa dann nicht an eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO gebunden, wenn das Berufungsgericht eine offenbare Unterbewertung aussprach.
RS0111289 Rechtssatz 22.12.1998Zivilrecht
Der Begriff der "Nebenabrede" im Sinn des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG erfordert eine Abgrenzung in zwei Richtungen: Einerseits darf die Bestimmung nicht zu den essentialia negotii des Bestandvertrages gehören, andererseits darf es sich nicht um eine selbständige, …