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Entscheidung 1 Ob 216/17x×

Entscheidung 1 Ob 216/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0030748 Rechtssatz 18.10.1994Zivilrecht
Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel erster Instanz nicht mehr vom Obersten Gerichtshof zu überprüfen sind, hat auch für den - inhaltlich völlig gleichen - § 15 Z 2 AußStrG …
RS0041773 Rechtssatz 27.05.1959Zivilrecht
Der in der Berufung nicht geltend gemachte oder nicht gehörig angeführte oder ausgeführte Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgetragen werden.
RS0052715 Rechtssatz 28.06.1995Zivilrecht
Die Frage, ob der beanspruchte Notweg für die Zwecke einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung notwendig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
RS0070966 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Die Bestimmungen des NWG müssen einschränkend ausgelegt werden.
RS0071074 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht
Die Nachlässigkeit der Parteien soll durch die Bestimmungen des NWG nicht gefördert werden, lediglich der schuldlose und damit schutzwürdige Erwerber einer Liegenschaft soll geschützt werden.
RS0071136 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Das Vorliegen einer auffallenden Sorglosigkeit ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (SZ 40/78). Sie kann insbesondere darin bestehen, dass der Besitzvorgänger oder der Antragsteller eine derartige Widmungsänderung hinsichtlich der Liegensch …
RS0079863 Rechtssatz 19.10.1976Zivilrecht
Das Notwegegesetz soll die Benützung von Grund und Boden überhaupt ermöglichen oder erleichtern; die fortschreitende Motorisierung läßt den Bedarf nach einer Zufahrtsmöglichkeit mit Personenkraftwagen auf einem bereits bestehenden Weg nicht als bloß zufälli …
RS0123330 Rechtssatz 03.04.2008Zivilrecht
Für die Beurteilung, ob dem Erwerber einer Liegenschaft auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG vorzuwerfen ist, kommt es ausschließlich auf sein Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. Eine bereits verwirklichte auffallende Sorglosigkeit fällt dah …