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Entscheidung 1 Ob 242/22b×

Entscheidung 1 Ob 242/22b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006720 Rechtssatz 21.03.1979Zivilrecht
Im Verfahren über einen Erlag nach § 1425 ABGB ist zunächst die verfahrensrechtliche Erklärung des Antragstellers, wem er den Erlagsgegenstand im Weg des Gerichtserlages zwecks Schuldbefreiung und Abwälzung der Gefahr anbiete, bestimmend. Die vom Erleger na …
RS0049011 Rechtssatz 16.09.1981Zivilrecht
Ist einer von zwei kollektivvertretungsbefugten Liquidatoren durch Interessenkollision nicht mehr befugt, rechtswirksame Erklärungen für die Gesellschaft abzugeben, führt dies nicht zur aktiven Alleinvertretungsbefugnis des verbliebenen Liquidators. Die ges …
RS0049150 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Hat die Gesellschaft keine zur Vertretung befugten Organe, kann der Gläubiger, wenn nötig, für die Prozessführung nach § 8 ZPO für sie einen Kurator bestellen lassen; eine Vertretung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter kommt nicht in Betracht.
RS0049230 Rechtssatz 10.11.1948Zivilrecht
Der Fall der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach der Zivilprozessordnung ist ein Spezialfall einer allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht. Der Abwesenheitskurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel erg …
RS0050186 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Nach herrschender Ansicht wirkt die Löschung nur deklarativ; die Gesellschaft besteht solange fort, als noch Aktivvermögen vorhanden ist. Fehlt es an einem Aktivvermögen, endet die Rechtspersönlichkeit der GmbH mit der amtswegigen Löschung.
RS0114803 Rechtssatz 22.02.2001Zivilrecht
Zur Antragstellung ist jeder berechtigt, der ein Interesse an der Verwertung, Befriedigung oder Verteilung von vorhandenem Gesellschaftsvermögen hat (so bereits SZ 64/134).
RS0123029 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist eng auszulegen. (So schon 1 Ob 156/06g)
RS0134246 Rechtssatz 27.01.2023Zivilrecht
§ 5 AußStrG bietet keine Grundlage dafür, dass das Verfahrensgericht für eine im Firmenbuch gelöschte Gesellschaft, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten – aufgrund eines Prätendentenstreits – eine Hinterle …