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Entscheidung 1 Ob 84/11a×

Entscheidung 1 Ob 84/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009567 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Der überlebende Ehegatte hat dem Rechtsnachfolger im Eigentum an der vormaligen Ehewohnung infolge Erlöschens des familienrechtlichen Benützungstitels zu weichen; zur Räumung der Ehewohnung ist er aber nur auf dessen Verlangen verpflichtet. Ein Benützungsen …
RS0013973 Rechtssatz 13.05.1971Zivilrecht
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht der Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nicht entgegen. Die fehlenden Punkte sind vielmeh …
RS0019883 Rechtssatz 13.06.1985Zivilrecht
Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Benützungsentgelts in der Höhe des bisherigen oder eines sonst angemessenen Bestandzinses für die Zeit der vertragswidrigen Weiterbenützung beruht auf § 1041 ABGB. Der Anspruch ist kein Schadenersatzanspruch. Es kommt a …
RS0019909 Rechtssatz 11.06.1969Zivilrecht
Nach Lehre und Rechtsprechung hat der Bestandnehmer, der die Rückstellung der Bestandsache verzögert, für die Zeit der vertragswidrigen Weiterbenützung auch den Bestandzins weiter zu bezahlen.
RS0020500 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Lassen aber die konkreten Umstände des Falles auf eine aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, d …
RS0020507 Rechtssatz 30.05.1979Zivilrecht
Auch wenn der Hauseigentümer durch Jahrzehnte duldet, daß sein Kind mit Ehegatten im Haus lebt, Investitionen vornimmt oder auch verschiedene Arbeiten leistet, setzt das durchaus nicht zwingend eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Hausbenützung voraus, …
RS0020511 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Werden bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis Investitionen in die Wohnung vorgenommen, lässt dies noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietrechtsverhältnisses zu.
RS0020765 Rechtssatz 16.10.1975Zivilrecht
Zur Rückstellung eines unbeweglichen Bestandobjektes gehört in der Regel, dass der Bestandnehmer dem Bestandgeber die Innehabung der Sache gewährt und seine Fahrnisse vom Bestandgegenstand entfernt.
RS0020818 Rechtssatz 24.05.1972Zivilrecht
Zur Räumung gehört auch die Übergabe der Schlüssel. Die Zurücklassung der Schlüssel ohne Übergabe an den Vermieter oder seinen Vertreter - und damit umsomehr die Zurücklassung der Schlüssel im sodann versperrt gelassenen Lokal - ist nicht Übergabe, sondern …
RS0026271 Rechtssatz 11.05.1955Zivilrecht
Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse abgesprochen werden muss als eben das Interesse, dem anderen Schaden zuzufügen. Besteht …
RS0109359 Rechtssatz 13.01.1998Zivilrecht
Familienrechtliche Wohnverhältnisse sind durch das Fehlen einer vertraglichen Bindung gekennzeichnet, haben ihren Grund nur in familienrechtlichen Ansprüchen (Unterhalt, Anspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB) und sind daher beim Erlöschen dieser Ansprüche v …
RS0119187 Rechtssatz 26.05.2004Zivilrecht
Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, welcher Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten iSd § 5 Abs 3 KO der Räumungs …