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Entscheidung 1 Ob 98/15s×

Entscheidung 1 Ob 98/15s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009792 Rechtssatz 15.12.1971Zivilrecht
Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus (Klang Komm VI, 577; GlUNF 5319 und 5920). Das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.
RS0013882 Rechtssatz 14.10.1981Zivilrecht
Für die Abgrenzung der Verfahrensarten bei Grenzstreitigkeiten ist entscheidend, ob nach den Behauptungen des Antragstellers (Klägers) die unkenntliche Grenze nach dem letzten ruhigen Besitzstand, allenfalls nach billigem Ermessen festzusetzen ist, weil auc …
RS0035572 Rechtssatz 17.12.1955Undefined
Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.
RS0039774 Rechtssatz 07.05.1958Zivilrecht
Hat der Beklagte die Unzulässigkeit des Rechtsweges eingewendet, das Erstgericht in den Gründen seines Urteiles diese Einwendung für unstichhältig erkannt, der Beklagte sich dagegen nicht weiter gewehrt und auch das Berufungsgericht - wieder in den Urteilsg …
RS0046861 Rechtssatz 02.09.1992Zivilrecht
Die Zulässigkeit des streitigen (außerstreitigen) Rechtsweges ist aber in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft von Amts wegen wahrzunehmen. Eine Verletzung der Grenzen des streitigen Rechtsweges bewirkt Nichtigkeit; § 104 Abs 3 JN und § 38 Abs 1 AS …
RS0082065 Rechtssatz 14.03.1979Zivilrecht
Das öffentliche Wassergut steht im Eigentum des Bundes, über das vom Rechtsträger durch privates Rechtsgeschäft verfügt werden kann (SZ 47/131; Klang in seinem Kommentar 2.Auflage II 7; Grabmayr-Rossmann, Das österreichische Wasserrecht 2.Auflage, 41).
RS0082074 Rechtssatz 20.11.1974Zivilrecht
Zum Unterschied der Begriffe "öffentliches Gewässer" und "öffentliches Wassergut".
RS0082097 Rechtssatz 29.01.1993Zivilrecht
Auch nach der Neufassung des § 4 WRG durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 sind die Grenzen zwischen dem wasserführenden oder verlassenen Bett eines öffentlichen Gewässers und den anrainenden Grundstücken anderer Eigentümer als des Bundes nach dem regel …
RS0082115 Rechtssatz 05.03.1980Zivilrecht
Die Grenze des Wasserbettes ist nach dem regelmäßig wiederkehrenden ordentlichen höchsten Wasserstand zu ziehen. Hilfsweise wird bei Fehlen eines Ufergrates zur Beurteilung auch herangezogen werden können, ob die regelmäßig überflutete Fläche unproduktiv is …
RS0119338 Rechtssatz 12.08.2004Zivilrecht
Ist ein See ein Privatgewässer im Sinne des § 3 Abs 1 lit d WRG, dann richtet sich, sofern nicht von anderen erworbene Rechte vorliegen, der Grenzverlauf zu anrainenden Grundstücken (Ufergrundstücken) nach den Grundstückseigentumsgrenzen, weil Privatgewässe …
RS0127046 Rechtssatz 28.04.2011Zivilrecht
Nach der Legaldefinition des § 4 Abs 1 Satz 1 WRG 1934 bzw WRG 1959 ist alleinige Voraussetzung für die Qualifikation als öffentliches Wassergut der Umstand, dass es sich um ein wasserführendes oder verlassenes Bett eines öffentlichen Gewässers handelt und …
RS0130604 Rechtssatz 22.10.2015Zivilrecht
Bei der 1885 durch Regulierung am Wörthersee trocken gelegten Landfläche handelt es sich um Regulierungsneugrund im Sinne des § 47 Krnt LWRG. Eine solche künstlich hergestellte Landfläche ist kein verlassenes Wasserbett im Sinne des § 4 Abs 1 WRG. Damit ste …