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Entscheidung 22 Os 6/15w×

Entscheidung 22 Os 6/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047275 Rechtssatz 25.04.1995Zivilrecht
Eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes hinsichtlich der Honorarabrechnung ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Klient eine unzutreffende Meinung äußert oder überhaupt erkennen lässt, dass er in solchen Fragen unerfahren und unsicher ist. Keine Aufkläru …
RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055093 Rechtssatz 03.01.1929Strafrecht
Öffentlichkeit des standeswidrigen Verhaltens ist nicht Tatbestandserfordernis bei einem Disziplinarvergehen.
RS0055728 Rechtssatz 23.01.1995Strafrecht
Der Antrag des Disziplinarbeschuldigten auf Unterbrechung des Verfahrens im Hinblick darauf, daß ein Zivilrechtsstreit anhängig sei, bei dem die Frage des Umgehungsgeschäftes Verfahrensgegenstand sei, war mangels Bindung der Obersten Berufungskommission und …
RS0088909 Rechtssatz 06.09.1988Strafrecht
Objektive Sorgfaltsverstöße indizieren grundsätzlich die subjektive Sorgfaltswidrigkeit, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Täter den objektiven Sorgfaltsanforderungen nicht hätte nachkommen können.
RS0123765 Rechtssatz 19.05.2008Undefined
Wird anlässlich der Übernahme eines Vertretungsauftrages eine Aufklärungspflicht verletzt, so ist die Pflichtwidrigkeit nicht mit Unterfertigung der Vollmacht durch den Mandanten abgeschlossen. Die Aufklärungspflicht besteht weiterhin, solange das Bevollmäc …