Rechtstracker.at
Entscheidung 24 Ds 14/22a×

Entscheidung 24 Ds 14/22a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023055 Rechtssatz 10.02.1960Zivilrecht
Als Rettungsaufwand ist nur ein Aufwand zu ersetzen, den bei gleicher Sachlage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen dem Ansehen nach drohenden Schaden abzuwenden (SZ 9/10).
RS0023516 Rechtssatz 11.04.1958Zivilrecht
Der " Rettungsaufwand " das ist also der Aufwand, der gemacht wird, um eine Gefahr abzuwenden, gehört zum positiven Schaden.
RS0055041 Rechtssatz 23.03.1992Undefined
Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten ander …
RS0055118 Rechtssatz 10.06.1991Undefined
Peinlichste Genauigkeit bei Legung der Honorarnote an den Klienten ist Pflicht des Rechtsanwaltes (AnwBl 1989,420 mit weiteren Nachweisen).
RS0055890 Rechtssatz 19.06.1995Undefined
Rechtsanwälte dürfen bei bedenklichen Rechtsgeschäften nicht mitwirken. Auch die Mitwirkung an unwirksamen Geschäften ist disziplinär, wenn die Vertragspartner nur in unzureichender Weise aufgeklärt werden. Die Mitwirkung an solchen Geschäften, insbesondere …
RS0106285 Rechtssatz 02.12.1996Undefined
Der Rechtsanwalt hat die - aus § 50 RL-BA zu erschließende - Verpflichtung, nach Abschluss einer Tätigkeit eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Klienten in Form einer Honorarnote zukommen zu lassen; die Zahlungspflicht des Klienten setzt die Legung ei …
RS0124021 Rechtssatz 19.05.2008Strafrecht
Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
RS0132515 Rechtssatz 30.01.2019Strafrecht
Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden.
RS0133953 Rechtssatz 05.04.2022Strafrecht
Nach § 1 Abs 1 erster Fall DSt wird der Rechtsanwalt auch dann in Ausübung seines Berufs tätig, wenn dies zwar nicht unmittelbar in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht, damit aber zusammenhängt. Das Tatbild der Berufspflichtenverletzung ist sohin …