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Entscheidung 24 Ds 16/22w×

Entscheidung 24 Ds 16/22w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055208 Rechtssatz 27.01.1969Undefined
Der Rechtsanwalt als qualifizierter Jurist hat sich stets in Wort und Schrift einer sachlichen Ausdrucksweise zu bedienen und unsachliche und beleidigende Äußerungen zu unterlassen.
RS0055897 Rechtssatz 12.12.1994Undefined
Ein Rechtsanwalt ist gemäß § 9 Abs 1 RAO selbstverständlich befugt, alles was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für tunlich erachtet, unumwunden vorzubringen. Persönliche Angriffe gegen den Prozessgegner sind jedoch nur soweit zulässig, als si …
RS0056312 Rechtssatz 02.07.1990Undefined
Nach § 9 Abs 1 RAO sind zwar grundsätzlich alle sachlichen, durch eine entsprechende Information des Mandanten gedeckten Äußerungen des Rechtsanwaltes, die er für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Partei für dienlich hält, gerechtfertigt, mögen damit au …
RS0056969 Rechtssatz 20.02.1995Undefined
In nichtöffentlicher Sitzung kann der Disziplinarrat nur dann mit Einstellungsbeschluss vorgehen, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des angezeigten Rechtsanwalts vorliegt. Bestehen auch nur Zweifel darüber, ob die gegen den Rec …
RS0056973 Rechtssatz 23.01.1995Undefined
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem erkennenden Senat (§ 30 DSt 1990) vorbehalten (§ 37 DSt 1990), steht aber nicht dem Senat nach dem § 28 DSt 1990 zu, der bei seiner Entscheidung über die Einleitung oder Einstellung des Disziplinarverfahrens bloß au …
RS0057005 Rechtssatz 06.12.1993Undefined
Nach ständiger Rechtsprechung der OBDK ist die Fassung eines Einstellungsbeschlusses gemäß § 28 Abs 3 DSt 1990 (früher: Ablassungsbeschluss) nur dann zulässig, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des angezeigten Rechtsanwaltes ge …
RS0092437 Rechtssatz 16.05.1995Strafrecht
Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.
RS0092588 Rechtssatz 13.09.1966Strafrecht
Die Feststellung, welchen Sinn eine Äußerung hat, ist eine solche tatsächlicher Natur, welche von mehreren nach dem Sprachgebrauch, nach den Gewohnheiten und nach dem Bildungsgrad des Sprechenden sowie nach den Begleitumständen in Betracht kommende Bedeutun …
RS0099034 Rechtssatz 01.02.1974Strafrecht
Bekämpft die Staatsanwaltschaft einen Qualifikationsfreispruch lediglich wegen seiner formellrechtlichen Verfehltheit (von zwei angeklagten idealkonkurrierenden Straftaten erfolgte wegen einer ein Schuldspruch, von der zweiten hingegen ein Freispruch, obwoh …
RS0110142 Rechtssatz 04.05.1998Undefined
Dem Disziplinarrat darf zum Schutz des Disziplinarbeschuldigten vor einem (vorhersehbar mit Freispruch endenden) Disziplinarverfahren aufgrund - erkennbar - leichtfertiger (oder mit größter Wahrscheinlichkeit nicht erweisbarer) Vorwürfe das Recht nicht verw …
RS0112203 Rechtssatz 27.05.1999Zivilrecht
Gemäß § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten; diese Bestimmung ergänzt § 1009 ABGB, der den Gewalthaber verpflichtet, das ihm durch den Bevollmächtigungsvertrag aufgetragene Geschäft umsichtig …
RS0115553 Rechtssatz 22.08.2001Strafrecht
Vom Vorwurf, eine ideell konkurrierende strafbare Handlung begründet zu haben, ist nicht freizusprechen (Unzulässigkeit eines sogenannten Qualifikationsfreispruchs).
RS0117215 Rechtssatz 13.01.2003Undefined
Unsachliche und (durch Herabsetzung des Adressierten) auch beleidigende Äußerungen gehen über die Befugnis des § 9 RAO zu unumwundenem Vorbringen jedenfalls hinaus, wenn sie mit einer energischen und zielbewussten Vertretung des Mandanten kaum in Zusammenha …
RS0117261 Rechtssatz 08.01.2003Strafrecht
Ein Freispruch, der keine selbständige Tat betrifft, ist verfehlt (hier: korrekt wäre das (bloße) Unterbleiben der Nennung der Gegenstände, deren Diebstahl nicht angenommen wurde, im Urteilsspruch).
RS0119781 Rechtssatz 03.03.2005Strafrecht
Betrifft der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 34 Abs 2 Z 1 StPO (rechtlich besehen) nur die Subsumtion der Tat, so kann dieser keine Rechtswirkungen entfalten. Unabhängig von der vom Gericht vorgenommenen Subsumtion liegt bei Verurteilung w …
RS0120395 Rechtssatz 17.10.2005Undefined
Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes.
RS0127374 Rechtssatz 14.12.2011Strafrecht
Mehrere im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit begangene Angriffe stellen eine einzige Tat dar, weshalb mit der bloßen Bekämpfung einzelner Ausführungshandlungen – soweit dadurch die rechtliche Beurteilung nicht tangiert wird – keine für die Schu …