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Entscheidung 24 Ds 2/18f×

Entscheidung 24 Ds 2/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055730 Rechtssatz 04.06.1959Strafrecht
In der Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu erblicken. § 427 StPO ist analog anzuwenden.
RS0056745 Rechtssatz 24.10.1994Strafrecht
Es ist dem Ansehen des Standes abträglich, wenn der Rechtsanwalt vor ebendemselben Gericht einmal in eigener Sache als Beschuldigter und einmal als Parteienvertreter agiert.
RS0056748 Rechtssatz 30.09.1991Strafrecht
Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens, sobald irgendeine gerichtliche Maßnahme gegen den Disziplinarbeschuldigten, insbesondere auch im Rahmen von Vorerhebungen, getroffen wurde.
RS0056752 Rechtssatz 09.03.1992Strafrecht
Es ist keinem Mandanten zumutbar, sich durch einen Anwalt, gegen den ein Strafverfahren anhängig ist, vertreten zu lassen.
RS0071988 Rechtssatz 15.02.1962Undefined
Die Einhaltung der Bestimmung des § 14 RAO bildet einen Bestandteil der Residenzpflicht des Rechtsanwaltes. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung ist daher als Residenzpflichtenverletzung anzusehen.
RS0089977 Rechtssatz 23.04.1996Strafrecht
Der Gerichtshof zweiter Instanz ist zur umfassenden amtswegigen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses, allenfalls nach Einholung von Aufklärungen und Anordnung ergänzender Erhebungen verpflichtet (§ 114 Abs 2 und Abs 4 StPO) und kann demzufolge - auch u …
RS0104960 Rechtssatz 09.09.1996Strafrecht
Eine abschließende Beurteilung der gegen den Disziplinarbeschuldigten im gerichtlichen Strafverfahren erhobenen Vorwürfe wird im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens zu treffen sein. Voraussetzung für eine einstweilige Maßnahme nach § 19 Abs 1 Z 1 DSt ist die A …
RS0117087 Rechtssatz 23.12.2002Undefined
Bei der Verhängung einer einstweiligen Maßnahme gemäß § 19 DSt ist einerseits das Gewicht des dem Rechtsanwalt zur Last gelegten Disziplinarvergehens, andererseits aber die Besorgnis besonders schwerer Nachteile für die Interessen der rechtssuchenden Bevölk …
RS0125185 Rechtssatz 21.09.2009Undefined
Eine einstweilige Maßnahme gemäß § 19 DSt ist nicht zwingend zu beschließen. Durch die Verwendung des Wortes „kann" im § 19 DSt wird dem Disziplinarrat ein Auswahlermessen eingeräumt und ihm die Wahl zwischen mehreren Reaktionen freigestellt.
RS0129510 Rechtssatz 05.08.2014Strafrecht
Ein Verstoß gegen das Recht auf angemessenes rechtliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren (§ 357 Abs 2 dritter Satz und sechster Satz letzter Fall StPO) ist saniert, wenn es dem Wiederaufnahmewerber unbenommen blieb, im Rahmen des – keinem Neuerungsverbot u …
RS0132392 Rechtssatz 03.12.2018Strafrecht
Ein Gebot der Befristung der auf § 19 Abs 1 Z 1 DSt gestützten einstweiligen Maßnahme "bis zur Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung oder Freispruch" ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dieses sieht vielmehr vor, dass einstweilige Maßnahmen (amtsw …