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Entscheidung 25 Ds 6/17z×

Entscheidung 25 Ds 6/17z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054995 Rechtssatz 08.05.1995Undefined
Die einheitliche Rechtsprechung im Standesrecht der Rechtsanwälte unterscheidet zwischen der echten Doppelvertretung nach § 10 RAO, worunter einerseits die eigentliche Doppelvertretung fällt, bei welcher der Anwalt beide Teile im nämlichen Rechtsstreit vert …
RS0055369 Rechtssatz 16.05.1966Undefined
Die Doppelvertretung ist auch dann disziplinär, wenn kein Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Klienten vorliegt und dem Klienten kein Schade entstanden ist. Sie hinterlässt überdies einen Ehre und Ansehen des Standes abträglichen Eindruck in der Bevölkerung. …
RS0072365 Rechtssatz 20.03.1994Strafrecht
Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission hat schon wiederholt ausgesprochen, dass eine Doppelvertretung auch dann unzulässig ist, wenn eine Schädigung oder Gefährdung materieller Interessen der Klienten nicht eintritt (AnwBl 1979,536 ua) un …
RS0089974 Rechtssatz 18.03.1996Undefined
Die Bestimmung des § 3 DSt ist nur anwendbar, wenn die Umstände des Falles erkennen lassen, dass das Verschulden im Anlassfall erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurückbleibt.
RS0096650 Rechtssatz 06.11.1995Undefined
Ob aus der Doppelvertretung im konkreten Fall für die eine oder andere Partei ein Nachteil entstehen konnte, ist unerheblich. Sie ist durch § 10 RAO schlechthin untersagt. Es soll eben vermieden werden, dass der Anwalt in einen Interessenkonflikt und Gewiss …
RS0101393 Rechtssatz 24.06.1996Strafrecht
Wenngleich nicht verkannt wird, dass Verstöße eines Rechtsanwaltes gegen das Doppelvertretungsverbot im Regelfall ein gravierendes Disziplinarvergehen darstellen, so kommt es doch bei der Gewichtung des Verschuldens unter dem Aspekt des § 3 DSt - dessen Anw …
RS0113534 Rechtssatz 08.05.2000Undefined
Liegen sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 DSt vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Gesetzesstelle, da die Willensbildung über das Absehen von der Strafe eine dem Ermessen entzogene Entscheidung darstellt.
RS0114926 Rechtssatz 04.04.2001Strafrecht
Wurde durch die zu lange Verfahrensdauer Art 6 Abs 1 MRK verletzt, ist dies bei Ausmessung der Strafhöhe ausreichend zu berücksichtigen.
RS0117715 Rechtssatz 02.12.2002Undefined
Das in § 10 Abs 1 RAO statuierte Verbot, demzufolge ein Anwalt nicht beiden Teilen im nämlichen Rechtsstreit dienen oder Rat erteilen darf, ist sowohl begrifflich als auch aus der Sicht rechtspolitischer Zielsetzung als weitreichend zu verstehen. Es betriff …