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Entscheidung 28 Ds 2/20p×

Entscheidung 28 Ds 2/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053859 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Einwand, durch die Entscheidung über die Frage, ob die dem Angeklagten zur Last fallende Tat eine zur Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung begründe, sei ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet worden, kann niemals auf die Behaupt …
RS0054189 Rechtssatz 08.09.1982Strafrecht
Kein Antragsrecht eines Angeklagten dahin, dass der OGH gemäß dem Art 89 Abs 2 B-VG den VfGH anrufen möge.
RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055086 Rechtssatz 06.05.1985Undefined
Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer a …
RS0055634 Rechtssatz 23.10.1989Strafrecht
Zur Ausübung der Disziplinargewalt ist jener Disziplinarrat zuständig, in dessen Sprengel ein bereits in die Liste der Rechtsanwälte eingetragener Beschuldigter zur Zeit der Anzeige seinen Wohnsitz verlegt hatte, auch wenn dies von der Rechtsanwaltskammer n …
RS0055851 Rechtssatz 13.10.1980Strafrecht
Eine strafgerichtliche Verurteilung, die seinerzeit zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte geführt hat, kann auch nach ihrer Tilgung Vertrauensunwürdigkeit des Wiedereintragungswerbers begründen.
RS0055866 Rechtssatz 09.03.1961Strafrecht
Auch die strafgerichtliche Tilgung einer strafgerichtlichen Verurteilung hebt die Vertrauensunwürdigkeit nicht auf.
RS0056922 Rechtssatz 15.11.1993Strafrecht
Die Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vor dem Disziplinarrat einer anderen Kammer muß nicht unbedingt zu einer Delegierung führen.
RS0071662 Rechtssatz 18.07.1983Zivilrecht; Strafrecht
Der Ausschuss ist zwar in tatsachenmäßiger Beziehung an den in Erkenntnissen des Disziplinarrates (bzw der OBDK) festgestellten Sachverhalt gebunden, hat jedoch ansonst - von dem Fall der §§ 5 Abs 4 RAO, 14 DSt abgesehen - selbstverantwortlich darüber abzus …
RS0090897 Rechtssatz 12.10.1995Strafrecht
Die Wertung der leugnenden Verantwortung des Angeklagten als eine für die Strafzumessung entscheidende Tatsache stellt eine unrichtige Gesetzesanwendung dar (SSt 57/47), bietet jedoch keinen Anlass für ein Vorgehen nach § 290 Abs 1 StPO, weil sie sich (noch …
RS0098698 Rechtssatz 24.11.1988Strafrecht
Was notorisch ist (Definition siehe 12 Os 121/73, 13 Os 143/80), bedarf keines Beweises und auch keiner Begründung.
RS0098962 Rechtssatz 10.10.1934Strafrecht
Ergibt sich nach der zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel vorgenommenen Zustellung der Urteilsabschrift die Notwendigkeit, Schreibfehler oder Rechenfehler oder Formgebrechen und Auslassungen (§ 270 letzter Absatz StPO) im Urteile richtigzustellen, so is …
RS0108609 Rechtssatz 25.09.1997Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe (Scheingründe) angegeben sind, aus denen sich nach Denkgesetzen oder allgemeiner Le …
RS0119215 Rechtssatz 14.07.2004Undefined
Andere wichtige Gründe für die Übertragung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat sind etwa eine wesentliche Erleichterung der Beweisführung oder eine wesentliche Kostenersparnis. Das Faktum der Kanzleisitzverlegung allein reicht als Dele …
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …
RS0133912 Rechtssatz 24.08.2021Strafrecht
Die Übertragung der Zuständigkeit an einen anderen Disziplinarrat ist abschließend in § 25 DSt geregelt. Eine solche können gemäß § 25 Abs 1 DSt der Disziplinarrat selbst und der Beschuldigte sowie der Kammeranwalt – Letztere binnen vier Wochen nach Zustell …
RS0133913 Rechtssatz 24.08.2021Strafrecht
Die Zuständigkeitsregel des § 20 Abs 1 DSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
RS0133914 Rechtssatz 24.08.2021Strafrecht
Die Tilgung einer strafgerichtlichen Verurteilung steht einer disziplinarrechtlichen Reaktion nicht entgegen, wenn dieser (auch vom Strafurteil erfasste) Verhaltensweisen eines Standesangehörigen zugrunde liegen, von denen auch eine Gefährdung des Ansehens …