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Entscheidung 2 Ob 148/18f×

Entscheidung 2 Ob 148/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023328 Rechtssatz 07.06.1978Zivilrecht
Überträgt der Eigentümer seine Verpflichtung, Gehsteige zu reinigen und zu säubern durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen, tritt der in einem solchen Fall durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete in jeder, insbesonders auch in zivilrechtlicher Hinsicht, a …
RS0030011 Rechtssatz 21.09.1978Zivilrecht
Halter eines Weges ist derjenige, der die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Weges trägt sowie die Verfügungsmacht hat, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen (Reichsbrückeneinsturz).
RS0030023 Rechtssatz 18.02.1981Zivilrecht
Der Liegenschaftseigentümer im Sinne des § 93 Abs 1 StVO oder eine gemäß § 93 Abs 5 StVO an seine Stelle tretende Person sind nicht als Halter eines Weges im Sinne des § 1319a ABGB anzusehen und haben daher bei Verletzung ihrer Pflichten nach § 93 StVO auch …
RS0030083 Rechtssatz 17.01.1985Zivilrecht
Dem Geschädigten kann sowohl ein unter das Haftungsprivileg des § 1319a ABGB fallender Ersatzanspruch gegen den Halter des Weges als auch ein nicht auf die Schuldformen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit eingeschränkter Ersatzanspruch gegen den Anr …
RS0075596 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO richtet sich an Anrainer, also die Eigentümer von an dem öffentlichen Verkehr dienende Flächen angrenzenden Liegenschaften, nicht aber an die Eigentümer derartiger Verkehrsflächen.
RS0121974 Rechtssatz 23.03.2007Zivilrecht
Steht der Gehsteig - abweichend vom Normalfall - im Privateigentum, dann müssen die Worte „die entlang der Liegenschaft ... dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige" in § 93 Abs 1 StVO sinnvollerweise so ausgelegt werden, dass eine Streupflicht des Anra …
RS0132331 Rechtssatz 24.09.2018Zivilrecht
Aus der Erhaltungspflicht des Dienstbarkeitsberechtigten (§ 483 ABGB) folgt nicht, dass ihn auch die Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO trifft, wenn die betroffene Gehfläche (Gehsteig oder Ein-Meter-Streifen) dem Eigentümer der anrainenden Liegenschaft gehö …