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Entscheidung 2 Ob 199/12x×

Entscheidung 2 Ob 199/12x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002122 Rechtssatz 15.04.1953Zivilrecht
Wenn das Erstgericht entgegen der Bestimmung der §§ 402, 65 und 58 EO gegen die Versäumung einer Rekursfrist im Exekutions- (Provisorial-) verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt hat, ist der Rekurs meritorisch zu erledigen.
RS0002135 Rechtssatz 18.03.1982Zivilrecht
Eine entgegen den Bestimmungen der §§ 402, 65 und 58 Abs 2 EO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rekursfrist ist unwirksam und für die Rechtsmittelinstanz unbeachtlich.
RS0006598 Rechtssatz 30.11.1960Zivilrecht
Auch für Rechtsmittel im Außerstreitverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Die Frage nach dem Rekursinteresse betrifft die Zulässigkeit des Rechtsmittels.
RS0006880 Rechtssatz 29.02.1956Zivilrecht
Bei Fehlen eines Beschwerdeinteresses ist der Rekurs zurückzuweisen.
RS0007122 Rechtssatz 21.10.1970Zivilrecht
Hat das Erstgericht den Beschluss der II. Instanz, mit welchem ein Rechtsmittel als verspätet zurückgewiesen worden war, in Stattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages aufgehoben, so ist dadurch der Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss der II. Instanz g …
RS0007148 Rechtssatz 22.09.1971Zivilrecht
Nur bei einer Änderung der Verhältnisse kann eine bereits ergangene Entscheidung abgeändert oder sogar widerrufen werden. Eine Änderung der Verhältnisse liegt nicht nur dann vor, wenn seit einer Entscheidung eines Gerichtes neue Tatsachen eingetreten sind, …
RS0008673 Rechtssatz 26.01.1993Zivilrecht
Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG ist der Revisionsrekurs gegen Beschlüsse des Rekursgerichtes über den Kostenpunkt (Z 2) und über die Gebühren der Sachverständigen (Z 4) jedenfalls (dh absolut) unzulässig. Das gilt auch für Revisionsrekurse gegen Entscheidungen der …
RS0036692 Rechtssatz 18.01.1972Zivilrecht
Auch ein das Verfahren beendender Beschluss ist im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung aufzuheben (hier: Beschluss des OGH über die Zurückweisung der verspäteten Revision).
RS0081564 Rechtssatz 30.11.1995Zivilrecht
Gegen eine unzulässigerweise bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: Versäumung der Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleiches) ist ein Rekurs zulässig.
RS0107387 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO gilt nicht, wenn die Wiedereinsetzung ohne gesetzliche Grundlage bewilligt wurde. Das Rekursrecht bezieht sich in diesem Fall nur auf die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages, nicht aber auf seine materielle Be …
RS0114330 Rechtssatz 14.11.2000Zivilrecht
Für den Rechtsmittelausschluss bedeutet es keinen Unterschied, ob das Rekursgericht in Erledigung eines Rechtsmittels oder unmittelbar über die Ersatzpflicht für Sachverständigengebühren (§ 2 Abs 2 letzter Satz GEG) entschieden hat. In beiden Fällen liegt e …
RS0126575 Rechtssatz 25.01.2011Zivilrecht
In Insolvenzverfahren ist eine trotz § 259 Abs 4 IO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Rechtsmittelgericht unbeachtlich.