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Entscheidung 2 Ob 207/12y×

Entscheidung 2 Ob 207/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014090 Rechtssatz 09.06.1965Zivilrecht
Es ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (GlUNF 2406, Klang in Klang 2. Auflage VI S 530). Der Verzicht k …
RS0014374 Rechtssatz 10.11.1976Zivilrecht
Die nachträgliche Zurechnung vollmachtslosen Handelns im Falle schlüssiger Genehmigung setzt voraus, dass entweder der Vertreter oder der Dritte nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte und auch darauf vertraut hat, der vollmachtslos Vertretene …
RS0019506 Rechtssatz 12.02.1969Zivilrecht
Für den Umfang einer Vollmacht ist die Vollmachtsurkunde maßgebend. Die Beweislast für einen bestimmten Umfang der Vollmacht trifft denjenigen, der diesen Umfang für sich in Anspruch nimmt.
RS0019549 Rechtssatz 12.04.1988Zivilrecht
In der Erhebung der Klage gegen denjenigen, der die dem wahren Zessionar zustehenden Beträge vereinnahmt hat, liegt eine Genehmigung des Inkassos (§ 1016), muss doch das Ausfolgungsbegehren des Gläubigers dahin verstanden werden, dass er den Einzug der Ford …
RS0019960 Rechtssatz 27.04.1994Zivilrecht
Verwendung ist jede dem Zuweisungsinhalt eines Rechtes widersprechende Nutzung; auch die Einziehung fremder Forderungen durch einen Scheingläubiger.
RS0019971 Rechtssatz 29.04.1980Zivilrecht
Als Eigentümer in Sinne des § 1041 ABGB ist jeder anzusehen, dem ein Rechtsgut zugeordnet ist. Eine solche Zuweisung bewirken aber nicht nur absolute Rechte, sondern auch Forderungsrechte gegen bestimmte Personen. Es genügt, wenn die Rechtsordnung eine Verm …
RS0020052 Rechtssatz 16.01.1952Zivilrecht
Ein Versionsanspruch nach § 1041 ABGB setzt voraus, dass ein Vertrag oder vertragsähnliches Verhältnis zwischen dem Verwendungskläger und einem Dritten zur Beurteilung des Rechtsfalles nicht herangezogen werden kann, außer wenn der Dritte wirtschaftlich kei …
RS0021980 Rechtssatz 22.11.1984Zivilrecht
Bei einer Genehmigung im Sinne des § 1016 ABGB erster Fall handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem "Vertreter" oder gegenüber dem Dritten ausdrücklich oder schlüssig abgegeben werden kann.
RS0028179 Rechtssatz 19.11.1974Zivilrecht
Der Anspruch nach § 1041 ABGB greift nur dann ein, wenn weder ein Geschäftsführungsverhältnis (§§ 1035 f ABGB) noch ein die Vermögensverschiebung rechtfertigendes Vertragsverhältnis, sei es zwischen dem Verkürzten und Bereicherten, sei es zwischen dem Verkü …
RS0034122 Rechtssatz 08.10.1952Zivilrecht
Der Verzicht bedarf der Annahme durch den Schuldner. Erklärung gegenüber einem Dritten genügt nicht.
RS0041572 Rechtssatz 22.12.1977Zivilrecht
Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts (verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation) gegeben sind, aber an Stelle der inhaltlichen u …