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Entscheidung 2 Ob 207/14a×

Entscheidung 2 Ob 207/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008880 Rechtssatz 05.04.1972Zivilrecht
Unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern, ist nicht Sache der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung; die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen keineswegs ihre Aufgabe, im Wege der Rechtsfortbildung oder einer allzu …
RS0030697 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Alle Einnahmen, die dem Verletzten aus seiner Tätigkeit aus einer Nebenbeschäftigung zufließen, dienen begrifflich der Deckung des Lebensunterhaltes (vgl SZ 44/93, RZ 1972,34, ZVR 1972/134; Wussow, Unfallshaftpflichtrecht 10. Auflage, 690, Punkt 1490).
RS0030708 Rechtssatz 30.05.1963Zivilrecht
Der Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger nach bürgerlichem Recht geht nach dem Grundsatz der kongruenten und zeitlichen Deckung insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dieser an den Verletzten Leistungen zu erbringen hat, wobei es nicht …
RS0030747 Rechtssatz 30.09.1965Zivilrecht
Dem Verletzten steht nicht die Wahl zu, entweder den konkreten Verdienstentgang ersetzt zu verlangen oder eine (höhere) abstrakte Rente zu fordern. Die abstrakte Rente muss eine Ausnahme für jene Härtefälle bleiben, in denen der Verletzte trotz seines körpe …
RS0030938 Rechtssatz 02.07.1975Zivilrecht
Zur Einbeziehung des Nebeneinkommens aus "Pfuscharbeit" in den Deckungsfonds des Sozialversicherungsträgers.
RS0031026 Rechtssatz 22.09.1983Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch auf Ersatz von Verdienstentgang dient dem gleichen Zweck wie der Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Leistung einer Versehrtenrente, nämlich dem Ausgleich des durch die Schadenszufügung verminderten oder nur unter ersc …
RS0035295 Rechtssatz 11.01.1973Zivilrecht
Während der Legalzessionar im Rahmen des Deckungsfonds Regressansprüche gegen den Schädiger erwirbt, verliert der Geschädigte in demselben Ausmaß, in dem sein Schaden durch die Leistungspflicht des Legalzessionars gedeckt ist, die Aktivlegitimation gegenübe …
RS0085002 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Durch die nachfolgende Legalzession wird der ursprünglich einheitliche Schadenersatzanspruch in zwei Teile aufgespaltet, nämlich in den von der Legalzession nicht erfassten Teil (der zB Schmerzengeld, Sachschäden etc umfasst) und in jenen, der nach Wirksamk …
RS0085193 Rechtssatz 10.05.1989Zivilrecht
Erbringt der Sozialversicherungsträger im Rahmen einer bestimmten Schadensart nur bestimmte (aber nicht alle im Zuge des Schadensausgleichs anfallende) Sachleistungen, so wird der kongruente Deckungsfonds nur aus jenem Teil schadensartbezogener Ersatzansprü …
RS0085343 Rechtssatz 20.12.1988Zivilrecht
Die sachliche Kongruenz ist zu bejahen, wenn der Ausgleichszweck des Sozialversicherungsanspruches und des Schadenersatzanspruches identisch sind; die sachliche Kongruenz dieser beiden Ansprüche ist zu bejahen, wenn sie darauf abzielen, denselben Schaden zu …
RS0085405 Rechtssatz 12.02.1954Zivilrecht
Es gibt keinen einheitlichen Deckungsfonds, sondern es gilt der Grund der sachlichen und zeitlichen Deckungskongruenz. Die Ansprüche, die dem Verletzten einerseits gegen den Versicherungsträger, andererseits gegen den Haftpflichtigen zustehen, müssen ihrer …
RS0087557 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Bei möglichen Leistungen des Sozialversicherungsträgers geht der zeitlich und sachlich kongruente Schadenersatzanspruch des Verletzten in dem Umfang auf den Sozialversicherungsträger übergeht, als dieser Leistungen zu erbringen hat. Ein darüber hinausgehend …
RS0108828 Rechtssatz 12.11.1997Zivilrecht
Die Rechtskraftwirkung setzt also Identität der Parteien, des geltend gemachten Anspruches und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus.
RS0113644 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Der gesamte kongruente Schadenersatzanspruch geht bereits mit dem Eintritt des Versicherungsfalles auf den "ersten" Sozialversicherungsträger über und verbleibt niemals beim Geschädigten. Für den Schädiger stellt sich der Wechsel auf Seiten des Sozialversic …
RS0119943 Rechtssatz 21.04.2005Zivilrecht
Trinkgelder eines Zahlkellners gelten gemäß § 49 Abs 1 ASVG als Entgelt; ihre Höhe wird entweder durch Aufzeichnungen des Dienstgebers, durch Erhebungen oder Schätzungen (§ 42 Abs 3 ASVG) oder durch Pauschalierung (§ 44 Abs 3 ASVG) ermittelt. Zwischen den L …