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Entscheidung 2 Ob 235/15w×

Entscheidung 2 Ob 235/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014585 Rechtssatz 09.12.1971Zivilrecht
Stillschweigende Übernahme der winterlichen Säuberung von Gehsteigen im Ortsgebiet durch eine Gemeinde.
RS0022560 Rechtssatz 10.09.1958Zivilrecht
So wie die Behauptungslast und Beweislast für ein Verschulden des Beklagten den Kläger trifft, so trifft den Beklagten die Behauptungslast und Beweislast für ein allfälliges Mitverschulden des Klägers. Hat der Beklagte keinen Mitverschuldenseinwand erhoben, …
RS0023431 Rechtssatz 23.04.1970Zivilrecht
An die Streupflicht auf offenen Freilandstraßen dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.
RS0023704 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Bei Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten liegt ein Mitverschulden nur dann vor, wenn ein sorgfältiger Mensch rechtzeitig erkennen konnte, dass Anhaltspunkte für eine solche Verletzung bestehen, und die Möglichkeit hatte, …
RS0027311 Rechtssatz 06.06.1968Zivilrecht
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines unter Alkoholeinwirkung (0,74 Promille) stehenden Personenkraftwagenlenkers, der eine trotz vorhandenem Bankett auf der Fahrbahn gehende Fußgängerin von hinten niederstößt.
RS0029988 Rechtssatz 05.11.1980Zivilrecht
Wege im Sinne des § 1319a Abs 2 ABGB sind auch solche, die von jedermann als Fußgänger unter gleichen Bedingungen benützt werden dürfen. Gestattet der Halter des Weges einem eingeschränkten Personenkreis (zB Anrainern) überdies das Befahren dieses Weges, da …
RS0029997 Rechtssatz 22.09.1983Zivilrecht
Der Umfang der Streupflicht richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis und der Zumutbarkeit entsprechender Maßnahmen. Die Zumutbarkeit von Streumaßnahmen hängt von den organisatorischen Verhältnissen im Bereich der Straßenverwaltung ab.
RS0030171 Rechtssatz 23.03.1983Zivilrecht
Unter grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 1319a ABGB ist eine auffallende Sorglosigkeit zu verstehen, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falles in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, son …
RS0030180 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Das Merkmal der Zumutbarkeit erfordert die Berücksichtigung dessen, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen vom Halter erwartet werden kann.
RS0035721 Rechtssatz 13.03.1957Zivilrecht
Öffentlich rechtliche Natur eines Kostenersatzanspruches, daher keine selbständige Geltendmachung im Klagewege (Unzulässigkeit des Rechtsweges).
RS0035826 Rechtssatz 28.04.1960Zivilrecht
Die Kosten eines Privatgutachtens zur Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses können als vorprozessuale Kosten solange nicht selbständig eingeklagt werden, als ein Hauptanspruch besteht.
RS0053327 Rechtssatz 24.06.1959Zivilrecht
Streupflicht einer Gemeinde.
RS0073328 Rechtssatz 10.09.1970Zivilrecht
Das Gehen auf einem schneebedeckten Bankett kann vom Fußgänger nicht verlangt werden.
RS0073343 Rechtssatz 10.09.1970Zivilrecht
Ein Bankett darf keinesfalls befahren werden.
RS0075596 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO richtet sich an Anrainer, also die Eigentümer von an dem öffentlichen Verkehr dienende Flächen angrenzenden Liegenschaften, nicht aber an die Eigentümer derartiger Verkehrsflächen.
RS0087607 Rechtssatz 19.12.1995Zivilrecht
Es kommt im jeweils zu prüfenden Einzelfall darauf an, ob der Wegehalter die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrlose Benützung gerade dieses Wegs sicherzustellen.
RS0124486 Rechtssatz 17.12.2008Zivilrecht
Dem Geschädigten obliegt neben dem Beweis der Wegehaltereigenschaft und des mangelhaften Zustands des Weges auch jener der groben Fahrlässigkeit. Gemeint ist damit grobe Fahrlässigkeit im objektiven Sinn, also der Beweis eines Sachverhalts, der als grob fah …
RS0127603 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Allein aus der Tatsache, dass ein Wegehalter die gesamte Straße (einschließlich des „Ein-Meter-Streifens“) räumt und streut, muss daher noch nicht zwingend darauf zu schließen sein, dass er die Anrainerpflichten vertraglich übernommen hat, kann er doch auch …
RS0130942 Rechtssatz 31.08.2016Zivilrecht
Gemäß § 76 Abs 1 StVO ist die Benützung des Straßenbanketts für Fußgänger verpflichtend, wenn weder Gehwege noch Gehsteige vorhanden sind. Dabei handelt es sich um keine in das Belieben des Fußgängers gestellte Alternative, sondern um eine streng einzuhalte …