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Entscheidung 2 Ob 240/12a×

Entscheidung 2 Ob 240/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0015253 Rechtssatz 11.12.2003Zivilrecht
Bestellt der Bauherr keinen Baustellenkoordinator, trägt er selbst die Verantwortung für die diesem vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Hat er einen Baustellenkoordinator bestellt, so trifft ihn keine Gehilfenhaftung, weil der Baustellenkoordinator - nach zul …
RS0021480 Rechtssatz 13.01.1972Zivilrecht
Die Fürsorgepflicht bezieht sich auch auf die Sicherheit der Arbeitsstätte (hier: Absicherung einer Straßenbaustelle gegenüber einer quer über die Straße laufenden Starkstromleitung).
RS0021591 Rechtssatz 28.04.1961Zivilrecht
Obwohl §§ 1157, 1169 ABGB Sachschaden nicht erwähnen, obliegt dem Besteller die Nebenverpflichtung, dafür zu sorgen, dass der Unternehmer nicht bei der Ausführung des Werkes zu Schaden kommt (Lastwagen des beim Straßenbau an einem Seeufer beschäftigten Frac …
RS0021602 Rechtssatz 03.09.1970Zivilrecht
Den Besteller eines Werkes trifft einen ähnliche Fürsorgepflicht wie den Dienstgeber, die ebenfalls unabdingbar ist und auch Sachschaden umfasst.
RS0021674 Rechtssatz 17.05.1984Zivilrecht
Unter "Räumen" in dieser Bestimmung sind alle Räume zu verstehen, in denen sich der Dienstnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die in diesen Bestimmungen normierte Schutzpflicht besteht a …
RS0021808 Rechtssatz 09.10.1975Zivilrecht
Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers und seiner Erfüllungsgehilfen kann sich nicht darauf erstrecken, dass der fachkundige Unternehmer (sogar noch trotz Warnung) sich in eine offensichtliche Gefahr begibt, anstatt dieselbe zu beheben oder ihre Beseitigung …
RS0021827 Rechtssatz 28.02.1963Zivilrecht
Bei Werkverträgen ist im Verhältnis zwischen dem Besteller und den Arbeitern des Unternehmers eine Eingliederung dieser Arbeiter in den Betrieb des Bestellers nach Art eines Leiharbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht anzunehmen; die Fürsorgepflicht des Be …
RS0033462 Rechtssatz 23.05.1973Zivilrecht
Die Bestimmungen der BArbSchutzV können unmittelbar nur auf Dienstnehmer angewendet werden. Den Bestimmungen dieser Verordnung ist aber unzweifelhaft zu entnehmen, was ganz allgemein unter einem ordnungsgemäßen Gerüst und was unter pflichtgemäßem Vorgehen b …
RS0033506 Rechtssatz 14.03.1972Zivilrecht
§ 32 der BArbSchutzV verpflichtet auch den Benützer eines Gerüstes (und nicht nur den Aufsteller und den Dienstgeber) zu dessen Überprüfung.
RS0088931 Rechtssatz 20.03.1984Zivilrecht
Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
RS0123294 Rechtssatz 28.02.2008Zivilrecht
Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bi …
RS0123728 Rechtssatz 29.05.2008Zivilrecht
Den Besteller trifft auch insofern eine vertragliche Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht aus dem Werkvertrag, als er mögliche Gefahrenquellen zu beseitigen hat. Der Umfang dieser nebenvertraglichen Warn- und Sicherungspflichten richtet sich danach, w …
RS0124219 Rechtssatz 14.08.2008Zivilrecht
Durch das BauKG sollten über die nach § 1 Abs 5 BauKG unberührt bleibenden Verpflichtungen der Arbeitgeber, nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. …