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Entscheidung 2 Ob 45/21p×

Entscheidung 2 Ob 45/21p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007696 Rechtssatz 27.05.1992Zivilrecht
Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators oder dessen Belohnung und zwar nicht nur die Bemessung der Höhe, sondern auch über die Frage, von wem, aus welchem Vermögen und für welche Leistungen diese Kosten vorschussweise od …
RS0046068 Rechtssatz 18.03.1952Zivilrecht
§ 29 JN gilt auch für das Außerstreitverfahren. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes bei minderjährigen ehelichen Kindern ändert sich nicht jedesmal mit dem Wechsel des Wohnsitzes des Vaters.
RS0046077 Rechtssatz 16.06.1965Zivilrecht
Ist ein Gericht als Pflegschaftsgericht tätig geworden, so bleibt bis zum Abschluß des Verfahrens weiter seine Zuständigkeit bestehen, auch wenn sich die Tatsachen, die diese begründet haben, in der Folge ändern.
RS0099363 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Die Entscheidung der Frage, ob gemäß § 110 Abs 2 nF JN von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Verfahrens abgesehen wird oder nicht, wird vom Ermessen des inländischen Gerichtes abhängig gemacht, das sich nur am Wohle des Kindes, nämlich der …
RS0113639 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Sinn und Zweck des § 110 JN ist es, die inländische Gerichtsbarkeit mit einem allfälligen ausländischen Rechtsschutz zu koordinieren, indem er es dem im Inland befassten Gericht ermöglicht, von der Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens abzusehen, sowei …
RS0119203 Rechtssatz 25.05.2004Zivilrecht
Aus Art14 des Vertrages ergibt sich unmissverständlich, dass die internationale Zuständigkeit den Aufenthalt des Pflegebefohlenen im jeweiligen Vertragsstaat voraussetzt, was gemäß Art 15 des Vertrages auch für vorläufige und dringliche pflegschaftsbehördli …
RS0119204 Rechtssatz 25.05.2004Zivilrecht
Seit der Novellierung des § 29 JN durch die WGN 1997 ist der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit grundsätzlich wie die unverzichtbare Unzuständigkeit zu behandeln. Die perpetuatio fori (perpetuatio iurisdictionis) tritt also in der Regel (vom Fall, dass …