- 3 Ob 582/83
Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 582/83
- 3 Ob 513/85
Entscheidungstext OGH 27.02.1985 3 Ob 513/85
nur: Die Entscheidung der Frage, ob gemäß § 110 Abs 2 nF JN von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Verfahrens abgesehen wird oder nicht, wird vom Ermessen des inländischen Gerichtes abhängig gemacht, das sich nur am Wohle des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden des ausländischen Staates zu orientieren hat. (T1)
- 8 Ob 681/86
Entscheidungstext OGH 17.12.1986 8 Ob 681/86
nur T1; Veröff: ÖA 1987,139
- 8 Ob 568/88
Entscheidungstext OGH 26.05.1988 8 Ob 568/88
nur T1
- 8 Ob 585/91
Entscheidungstext OGH 11.07.1991 8 Ob 585/91
nur T1; Beisatz: Liegt ein Pflegenotstand und Erziehungsnotstand vor, ist das inländische Pflegschaftsverfahren fortzusetzen, wenn vom ausländischen Gericht eine Entscheidung innerhalb kurzer Zeit nicht zu erwarten ist. (T2)
- 7 Ob 598/93
Entscheidungstext OGH 02.02.1994 7 Ob 598/93
nur T1
- 6 Ob 96/00m
Entscheidungstext OGH 17.05.2000 6 Ob 96/00m
nur T1; Beisatz: Sinn und Zweck des § 110 JN ist es, die inländische Gerichtsbarkeit mit einem allfälligen ausländischen Rechtsschutz zu koordinieren, indem er es dem im Inland befassten Gericht ermöglicht, von der Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens abzusehen, soweit und solange durch die im Ausland getroffenen oder zu erwartenden Maßnahmen die Rechte und Interessen der Minderjährigen ausreichend gewahrt werden. (T3)
Beisatz: Der Wegfall der inländischen Gerichtsbarkeit ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, der davor rechtswirksam zustande gekommene Unterhaltstitel wird jedoch davon nicht berührt. (T4)
- 7 Ob 238/00a
Entscheidungstext OGH 08.11.2000 7 Ob 238/00a
nur T1; Beis wie T3
- 2 Ob 274/08w
Entscheidungstext OGH 29.01.2009 2 Ob 274/08w
nur T1; Veröff: SZ 2009/16
- 6 Ob 98/10w
Entscheidungstext OGH 24.06.2010 6 Ob 98/10w
Vgl; Beisatz: Selbst bei einer Entscheidung iSd § 110 Abs 2 JN erlischt die internationale Zuständigkeit nicht. (T5)
Beisatz: Eine Vorgangsweise nach § 110 Abs 2 JN setzt voraus, dass bereits eine Entscheidung der ausländischen Behörde vorliegt oder aufgrund eines anhängigen Verfahrens konkret und in angemessener Zeit zu erwarten ist. (T6)
- 10 Ob 45/12h
Entscheidungstext OGH 29.01.2013 10 Ob 45/12h
Beis wie T3; Beisatz: Dies gilt auch im Sachwalterschaftsverfahren; maßgeblich ist das Wohl der betroffenen Person. (T7)
- 1 Ob 111/20k
Entscheidungstext OGH 24.06.2020 1 Ob 111/20k
Vgl; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Hier: Erwachsenenschutzsache; Irland. (T8)
- 2 Ob 45/21p
Entscheidungstext OGH 26.05.2021 2 Ob 45/21p
Vgl; Beisatz: Zur speziellen Problematik im Rechtshilfevertrag zwischen Liechtenstein und Österreich (Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft vom 13. März 1956 (BGBl 1956/213) in der Fassung des ergänzenden Vertrags vom 1. Juni 1966 (BGBl 1968/99). (T9)
- 2 Ob 62/21p
Entscheidungstext OGH 26.05.2021 2 Ob 62/21p
Vgl; Beis wie T9
- 2 Ob 46/21k
Entscheidungstext OGH 26.05.2021 2 Ob 46/21k
Vgl; Beis wie T9
- 8 Ob 8/23v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.02.2023 8 Ob 8/23v
Beisatz: hier: Absehen von der Einleitung des Pflegschaftsverfahrens nach rechtskräftiger Rückführungsentscheidung gemäß HKÜ. (T10)
- 2 Ob 199/23p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.10.2023 2 Ob 199/23p
nur T1; Beisatz wie T9
Beisatz: Ob die Voraussetzungen des § 110 Abs 2 JN vorliegen, kann nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, sodass der Entscheidung - abgesehen von korrekturbedürftiger Fehlbeurteilung - keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T11)
- 1 Ob 192/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 27.05.2025 1 Ob 192/24b
nur T1; Beisatz wie T11
- 2 Ob 148/25s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.09.2025 2 Ob 148/25s
vgl; nur: Maßgeblich ist, ob durch die Behörden des ausländischen Staates die Interessen der Minderjährigen ausreichend gewahrt werden. (T12)