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Entscheidung 30 Ds 2/19a×

Entscheidung 30 Ds 2/19a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055245 Rechtssatz 12.11.1990Strafrecht
Ein Rechtsanwalt darf bei bedenklichen Rechtsgeschäften nicht mitwirken, und zwar auch dann nicht, wenn er sich in weiterer Folge aus diesem Geschäft die Finanzierung seines eigenen Honorars erhofft.
RS0055890 Rechtssatz 19.06.1995Undefined
Rechtsanwälte dürfen bei bedenklichen Rechtsgeschäften nicht mitwirken. Auch die Mitwirkung an unwirksamen Geschäften ist disziplinär, wenn die Vertragspartner nur in unzureichender Weise aufgeklärt werden. Die Mitwirkung an solchen Geschäften, insbesondere …
RS0096979 Rechtssatz 23.04.1992Strafrecht
Schaden an Rechten ist nicht nur ein solcher an Vermögensrechten, sondern auch an immateriellen und Persönlichkeitsrechten, insbesondere auch an konkreten öffentlichen Rechten.
RS0098574 Rechtssatz 08.11.1988Strafrecht
Es begründet keine Urteilsnichtigkeit, wenn Tatsachenfeststellungen erst im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung getroffen wurden; genug daran, daß die Tatsachenfeststellungen als solche erkennbar sind. Die inhaltliche Gliederung eines Urteils steht nicht u …
RS0116764 Rechtssatz 02.09.2002Zivilrecht; Strafrecht
Der zur Geheimhaltung verpflichtete Rechtsanwalt ist zwar dann, wenn er selbst einer strafbaren Handlung bezichtigt würde, an das Berufsgeheimnis nicht gebunden, er hat sich aber hiebei in seinem Vorbringen auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken.
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …
RS0133242 Rechtssatz 18.06.2020Strafrecht
Der Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 13 StGB bezieht sich auch auf immaterielle Schäden, sodass im Fall der durch Publizität bewirkten Beeinträchtigung des Standesansehens vom Fehlen eines Schadens nicht die Rede sein kann.
RS0133243 Rechtssatz 18.06.2020Strafrecht
Ein Rechtsanwalt erweckt den Eindruck, an einem bedenklichen Rechtsgeschäft mitzuwirken, wenn er einem (intendierten) Vertragspartner ein diesen angeblich begünstigendes Rechtsgeschäft vorschlägt, ohne ihm dessen Anspruchsgrundlagen mitzuteilen, sodass dies …