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Entscheidung 3 Ob 197/24b×

Entscheidung 3 Ob 197/24b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000947 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Wird der Exekutionsantrag infolge Rekurses abgwiesen, so ist das Rechtsschutzziel der Impugnationsklage erreicht. Ebenso fällt das Rechtsschutzinteresse durch die Beendigung der Exekution weg. Die Klage wird in diesen Fällen unzulässig, eine bereits anhängi …
RS0001160 Rechtssatz 04.11.1930Zivilrecht
Die Hemmung des Anspruches auf Zahlung einer Forderung ist dem § 35, nicht dem § 36 EO zu unterstellen.
RS0001177 Rechtssatz 20.10.1954Zivilrecht
Unmöglichkeit der Leistung hinsichtlich der Verpflichtung zur Rechnungslegung als Oppositionsgrund.
RS0001233 Rechtssatz 20.11.1985Zivilrecht
Die Unmöglichkeit der (Gegen-)Leistung kann zwar nach Lehre und Rechtsprechung eine den Anspruch aufhebende Tatsache sein. Einen Oppositionsgrund bildet sie aber nur dann, wenn die Unmöglichkeit der Leistung nach dem im § 35 Abs 1 EO bezeichneten Zeitpunkt …
RS0001665 Rechtssatz 21.01.1959Zivilrecht
1) Der Urteilsspruch über eine Oppositionsklage ist von Amts wegen zu fassen. 2) Das Urteil in einem Oppositionsprozess über das Erlöschen (die Hemmung) von Unterhaltsansprüchen erwächst nur vorbehaltlich einer Änderung der Verhältnisse in Rechtskraft. 3) D …
RS0001674 Rechtssatz 20.11.1973Zivilrecht
Nach Lehre und herrschender Rechtsprechung greift das den Einwendungen nach § 35 EO stattgebende Urteil den Anspruch selbst an, es wirkt daher nicht nur für die Anlassexekution, sondern über diese hinaus. Es bewirkt eine Änderung des im Exekutionstitel vera …
RS0001876 Rechtssatz 26.02.1969Zivilrecht
Das Begehren einer Impugnationsklage ist gegenüber dem einer Oppositionsklage nicht nur ein minus, sondern ein aliud (Ausführungen zum Unterschied zwischen diesen beiden Klagen). Für die Beurteilung der Rechtsnatur einer Klage (hier § 35 EO oder § 36 EO) ka …
RS0106431 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Eine unvertretbare Handlung, die zu erbringen dem Verpflichteten unmöglich ist, ist unerzwingbar. Die Unmöglichkeit ist ein Grund zur amtswegigen oder auf Antrag zu erfolgenden Einstellung selbst dann, wenn sie im Titelverfahren hätte eingewendet werden kön …
RS0114113 Rechtssatz 28.09.2000Zivilrecht
Der Verpflichtete ist auch dann zur Oppositionsklage berechtigt, wenn sich die Exekutionsführung als missbräuchlich (schikanös) darstellt. die die Missbräuchlichkeit begründende Änderung der Verhältnisse muss nach dem gemäß § 35 Abs 1 EO maßgeblichen Zeitpu …