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Entscheidung 3 Ob 201/19h×

Entscheidung 3 Ob 201/19h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005627 Rechtssatz 05.05.1981Zivilrecht
Die Pflicht zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses für das Scheidungsverfahren stellt einen Ausfluss der Pflicht zur Leistung des gesetzlichen Unterhaltes dar (EvBl 1968/338, EvBl 1969/24; 7 Ob 738, 739/79 ua).
RS0013486 Rechtssatz 27.01.1994Zivilrecht
Auch die Deckung notwendiger Prozesskosten und Anwaltskosten zählt zum Unterhalt, sie sind daher aus dem Unterhaltsanspruch nach § 94 ABGB zu decken und nicht als gesonderter Vorschuss außerhalb des einstweiligen Unterhaltes zuzusprechen. Wenn sich allerdin …
RS0019454 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Der Vorschuss ist nach der Absicht der Parteien weder Darlehen noch Sicherheitsleistung; er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet.
RS0019458 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Unter Vorschuss werden alle Vorausleistungen verstanden. Unter diesen Begriff fällt insbesondere die antizipierte Leistung in Erwartung einer Gegenleistung. Einen Vorschuß kann der Gläubiger vor Fälligkeit, ja selbst vor Entstehung der Schuld gewähren. Er t …
RS0047386 Rechtssatz 31.05.1994Zivilrecht
Die Deckung notwendiger Prozesskosten und Anwaltskosten zählt zum Unterhalt, wenn sich aus der Prozessgefahr oder Prozessführung ein besonderer Unterhaltsbedarf ergibt, den der Unterhaltsberechtigte aus den laufenden Unterhaltsbeiträgen nicht decken kann. E …
RS0132915 Rechtssatz 19.11.2019Zivilrecht
Es entspricht dem Wesen eines Prozesskostenvorschusses, dass der Empfänger diesen mit den von ihm in der Folge tatsächlich aufgewendeten (Prozess-)Kosten verrechnen, also einen allfälligen Überschuss zurückzahlen muss.
RS0132916 Rechtssatz 19.11.2019Zivilrecht
Das Verfahren, für das ein Prozesskostenvorschuss gewährt werden soll, muss den Unterhaltsberechtigten betreffen. Es ist aber ohne Belang, ob es sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder gegen einen Dritten richtet und um welche Art von Verfahren es sich ha …