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Entscheidung 3 Ob 33/16y×

Entscheidung 3 Ob 33/16y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000304 Rechtssatz 01.03.1961Zivilrecht
Auf Grund eines auf Teilung einer Liegenschaft lautenden Urteiles allein kann, wenn die Klage nicht angemerkt wurde, auch gegen denjenigen nicht Exekution geführt werden, der die Liegenschaft vom Beklagten erst nach Streitanhängigkeit erworben hat. Eine Kla …
RS0000318 Rechtssatz 06.07.1965Zivilrecht
Trotz der Veräußerung des Anteiles eines auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft belangten Miteigentümers kann im Falle der vorangegangenen Anmerkung der Teilungsklage ein Urteil im Sinne des Klagebegehrens ergehen, da dessen Vollstreckbarkeit gegen des Erw …
RS0001333 Rechtssatz 13.10.1950Zivilrecht
§ 234 ZPO gilt nicht im Exekutionsverfahren. Ein durch den Eigentumswechsel bedingter Wegfall der Sachbefugnis kann ohne Verstoß gegen die Fristbestimmung des § 35 Abs 1 Satz 2 EO im Oppositionsprozess vorgebracht werden.
RS0002207 Rechtssatz 26.11.1952Zivilrecht
Das Verfahren zur Teilung körperlicher Liegenschaften nach § 351 EO, §§ 841 ff ABGB ist ein Exekutionsverfahren und es finden daher die Bestimmungen des § 74 EO über den Kostenersatz Anwendung.
RS0002399 Rechtssatz 20.11.1973Zivilrecht
Der OGH ist auch im Exekutionsverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz. Er hat bei der rechtlichen Beurteilung von dem vom Rekursgericht als bescheinigt angesehenen Sachverhalt auszugehen; er ist daher an die Würdigung der Bescheinigungsmittel durch …
RS0013239 Rechtssatz 19.11.1952Zivilrecht
Die Anmerkung der Teilungsklage ist zulässig (früher gegenteilig: SZ 11/2).
RS0013246 Rechtssatz 24.03.1981Zivilrecht
Da der Aufhebungsanspruch aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Sache folgt und deshalb schuldrechtlicher Natur ist, stellen sich die Aufhebungshindernisse als gesetzliche Anerkennung und Konkre …
RS0013464 Rechtssatz 15.09.1993Zivilrecht
Die materielle Berechtigung des betriebenen Anspruchs ist, soweit davon nicht die Bestimmung des § 7 Abs 1 (eingeschränkt durch § 10a EO) und Abs 2 EO betroffen sind, vor der Exekutionsbewilligung nicht zu prüfen (hier: Verjährung des betriebenen Unterhalts …
RS0039319 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Die Rechtfertigung der Vormerkung wirkt - wie sich aus § 49 GBG ergibt - ex tunc. Das kann aber die Anwendbarkeit des § 234 ZPO nicht hindern. Ist die Rechtsnachfolge erst nach der Streitanhängigkeit wirksam geworden, wirkt sie aber auf einen Zeitpunkt vor …
RS0044032 Rechtssatz 21.03.1956Zivilrecht
Der OGH ist auch im Rekursverfahren nicht Tatsacheninstanz sondern nur Rechtsinstanz.
RS0118697 Rechtssatz 26.02.2004Zivilrecht
§ 234 ZPO gilt nicht im Exekutionsverfahren. Der Erwerber einer Forderung nach Konkurseröffnung tritt grundsätzlich in den Konkursteilnahmeanspruch des vormaligen Gläubigers ein.
RS0125447 Rechtssatz 30.09.2009Zivilrecht
Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt es zu keinem Parteiwechsel, wenn nach Anmerkung der Einleitung der Zwangsversteigerung im Rang einer vorrangigen Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung anstelle der verpflichteten Partei ein neuer Eig …