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Entscheidung 3 Ob 35/12m×

Entscheidung 3 Ob 35/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001233 Rechtssatz 20.11.1985Zivilrecht
Die Unmöglichkeit der (Gegen-)Leistung kann zwar nach Lehre und Rechtsprechung eine den Anspruch aufhebende Tatsache sein. Einen Oppositionsgrund bildet sie aber nur dann, wenn die Unmöglichkeit der Leistung nach dem im § 35 Abs 1 EO bezeichneten Zeitpunkt …
RS0001619 Rechtssatz 05.09.1960Zivilrecht
Der Aufschiebungswerber muss, abgesehen vom Falle der Offenkundigkeit, konkret einen Vermögensnachteil im Sinne dieser Gesetzesstelle behaupten und bescheinigen.
RS0010057 Rechtssatz 16.06.1993Zivilrecht
Die Funktion der im Zuge einer Unterlassungsexekution zu verhängenden Strafen, liegt darin, einerseits der gesetzlichen Strafdrohung Gewicht zu verschaffen und damit schon für den vor der Verhängung der Strafen liegenden Zeitraum das Zuwiderhandeln gegen da …
RS0085144 Rechtssatz 30.08.1995Zivilrecht
Der Verpflichtete kann im Verfahren über die Strafhöhe im Rekurs nicht nur dann Neuerungen vorbringen, wenn er zu Unrecht nicht gemäß § 358 EO gehört wurde, sondern auch dann, wenn sich aus den Akten ergebende, für die Strafbemessung wesentliche Umstände (e …
RS0106431 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Eine unvertretbare Handlung, die zu erbringen dem Verpflichteten unmöglich ist, ist unerzwingbar. Die Unmöglichkeit ist ein Grund zur amtswegigen oder auf Antrag zu erfolgenden Einstellung selbst dann, wenn sie im Titelverfahren hätte eingewendet werden kön …
RS0106432 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
An die rechtskräftige Androhung einer bestimmten Beugestrafe ist das Exekutionsgericht bei Änderung der Sachlage (hier: teilweise Erfüllung einer Rechnungslegungspflicht) nicht gebunden. In diesem Fall kann anstelle der angedrohten Haft eine weitere Geldstr …
RS0113232 Rechtssatz 24.11.1999Zivilrecht
Gemäß § 358 EO kann der Verpflichtete ua vor der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution und über weitere Strafanträge (§ 355 Abs 1 EO) einvernommen werden, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Die Einvernahme ist nicht zwinge …
RS0118251 Rechtssatz 22.10.2003Zivilrecht
Auch im Exekutionsverfahren trifft den jeweiligen Antragsteller die Behauptungslast, es herrscht reiner "Parteibetrieb". Fehlt es an den für die Anwendung einer Rechtsnorm notwendigen Tatsachenbehauptungen, geht dies zu Lasten jener Partei, die die Rechtsfo …