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Entscheidung 3 Ob 59/25k×

Entscheidung 3 Ob 59/25k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001233 Rechtssatz 20.11.1985Zivilrecht
Die Unmöglichkeit der (Gegen-)Leistung kann zwar nach Lehre und Rechtsprechung eine den Anspruch aufhebende Tatsache sein. Einen Oppositionsgrund bildet sie aber nur dann, wenn die Unmöglichkeit der Leistung nach dem im § 35 Abs 1 EO bezeichneten Zeitpunkt …
RS0001307 Rechtssatz 20.03.1963Zivilrecht
Es ist richtig, dass alle Einwendungen im Sinne des § 35 EO schon in der Klage geltend zu machen sind. Dies schließt aber nicht aus, dass sie im Zuge des Rechtsstreites ergänzt und erläutert werden können (Entscheidung JBl 1935,321).
RS0008666 Rechtssatz 31.03.1993Zivilrecht
Gingen die Vorinstanzen auf Vorbringen, das gegen die Eventualmaxime verstieß, sachlich ein, hielten aber das Oppositionsbegehren dennoch nicht für berechtigt, darf der OGH wegen des zwingenden Charakters der Vorschrift des § 35 Abs. 3 EO nicht auf das ausg …
RS0040078 Rechtssatz 10.04.1985Zivilrecht
Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage.
RS0040146 Rechtssatz 10.04.1985Zivilrecht
Der erkennende Senat tritt der Auffassung bei, dass zwar § 267 Abs 1 ZPO und § 272 ZPO ein inhaltlich weitgehend gleiches richterliches "Ermessen" zu Grunde legen, dass aber die Würdigung, ob ein Geständnis vorliegt oder nicht, ob Beifügungen oder Einschrän …
RS0122815 Rechtssatz 23.10.2007Zivilrecht
Die Erfüllung einer titelmäßigen Verpflichtung ist mittels Oppositionsklage nach § 35 EO geltend zu machen. Im Stadium der Bewilligung des Exekutionsantrags oder Strafantrags ist die Behauptung des Verpflichteten, er habe erfüllt, schon wegen des Neuerungsv …