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Entscheidung 3 Ob 9/14s×

Entscheidung 3 Ob 9/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0034326 Rechtssatz 13.07.1956Zivilrecht
Auf die Verjährung ist auch dann von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen, wenn die die Verjährung begründenden Tatsachen in der Klage enthalten sind und daher an sich gemäß § 266 Abs 1 ZPO keines Beweises bedürfen. Die Tatsachen, welche die Einwendung der Ver …
RS0034327 Rechtssatz 04.04.1990Zivilrecht
Wenn der Geschädigte die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann, gilt die Kenntnisnahme schon als in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem sie ihm bei angemessener Erkundigung …
RS0034335 Rechtssatz 08.07.1971Zivilrecht
Kann der Verletzte auf Grund der ihm bekannten Umstände zumutbarerweise ohne nennenswerte Mühe Name und Anschrift des Ersatzpflichtigen in Erfahrung bringen, so gilt die Kenntnisnahme als in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem sie dem Berechtigten bei einer e …
RS0034366 Rechtssatz 03.02.1960Zivilrecht
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung beginnt die Verjährung bei der kürzeren Verjährungszeit des § 1489 ABGB jedenfalls schon dann, wenn dem Berechtigten der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden erkennbar …
RS0034374 Rechtssatz 17.06.1959Zivilrecht
Die Verjährungsfrist wird durch die Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen in Gang gesetzt.
RS0034456 Rechtssatz 14.12.1979Zivilrecht
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.
RS0034459 Rechtssatz 07.03.1956Zivilrecht
Die bloße Möglichkeit der Kenntnis der Person des Beschädigers vermag die Kenntnis im Rahmen des § 1489 ABGB nicht zu ersetzen. Die Teilnahme des Vertreters der geschädigten Partei als Privatbeteiligtenvertreter an der Hauptverhandlung gegen den Schädiger u …
RS0034514 Rechtssatz 22.12.1960Zivilrecht
Für den Sozialversicherungsträger gilt diejenige Verjährungsvorschrift, der der zivilrechtliche Anspruch des Verletzten unterliegt, und gegenüber dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen.
RS0034524 Rechtssatz 07.03.1956Zivilrecht
Die Kenntnis des Sachverhaltes, der den Grund des Entschädigungsanspruches darstellt, beginnt erst, wenn dem Beschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen hätte können.
RS0034541 Rechtssatz 11.07.1956Zivilrecht
Für den Rückgriff des Versicherers gilt die Verjährung des § 1489 ABGB.
RS0034547 Rechtssatz 11.02.1959Zivilrecht
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist nicht entscheidend, ob sich der Anspruchsberechtigte subjektiv in einem Irrtum befunden hat, sondern ob ihm objektiv alle für das Entstehen des Anspruches maßgebenden Tatumstände bekannt waren.
RS0034603 Rechtssatz 12.02.1976Zivilrecht
Kein Beginn der Verjährungsfrist, wenn der Geschädigte als Laie keinen Einblick in die für das Verschulden maßgebenden Zusammenhänge hat.
RS0034951 Rechtssatz 09.12.1924Zivilrecht
Die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkte zu laufen, in dem dem Geschädigten sowohl der Schaden und die Person des Schädigers als auch die Schadensursache bekannt geworden ist.
RS0036947 Rechtssatz 02.12.1959Zivilrecht
Auch im Falle des Schlusses der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO ist für das Bestehen des Anspruches als Voraussetzung der Verurteilung der Sachverhalt zur Zeit des Schlusses der Verhandlung und nicht zur Zeit der Urteilsfällung maßgebend. Eine Ausnahme bes …
RS0065360 Rechtssatz 10.10.1995Zivilrecht
Der Geschädigte darf sich nicht einfach passiv verhalten und es darauf ankommen lassen, dass er von der Person des Ersatzpflichtigen eines Tages zufällig Kenntnis erhält. Dabei hat auch eine Wissenszurechnung der Hausverwaltung, die nicht "Dritter" im Sinne …
RS0080594 Rechtssatz 22.01.1970Zivilrecht
Der Ausdruck "Schadenersatzanspruch" im § 67 VersVG 1958 erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn zu verstehen und bezieht sich auch auf Rückgriffsansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche …
RS0081376 Rechtssatz 13.03.1957Zivilrecht
Dritter im Sinne des § 67 Abs 1 VersVG ist jeder, der nicht Versicherungsnehmer oder Versicherter ist; daher auch ein vom Versicherungsnehmer oder Versicherten verschiedener Fahrer. Trifft daher denjenigen, dem vom Versicherungsnehmer die Führung des Fahrze …
RS0113727 Rechtssatz 23.05.2000Zivilrecht
Erleidet der Geschädigte infolge eines mangels entsprechender Aufklärung durch den Arzt nicht durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigten Eingriffs einen Schaden, so beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn ihm bekannt ist, dass verschied …
RS0113916 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Bei der Frage des Ausmaßes der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an (so schon 5 Ob 2101/96y, SZ 57/171 und 4 Ob 313/98b).
RS0127852 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Beim Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO zur (verneinten) Verjährung wird nur die allfällige (nicht gegebene) Verjährung des Klagsanspruchs beurteilt und selbstständig im Instanzenzug überprüfbar, bevor ein uU umfangreiches (Beweis- )Verfahren über die übrigen …
RS0128615 Rechtssatz 19.12.2012Zivilrecht
Auch für das Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO gilt der Kostenvorbehalt nach § 393 Abs 4 ZPO.