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Entscheidung 3 Ob 95/23a×

Entscheidung 3 Ob 95/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001249 Rechtssatz 06.07.1983Zivilrecht
Dass das gepfändete Recht verwertbar ist, muss im Exekutionsantrag weder bewiesen noch bescheinigt werden. Nur wenn sich schon aus dem Exekutionsantrag ergibt, dass es sich um ein nicht pfändbares Recht handelt, ist der Exekutionsantrag abzuweisen. Stellt s …
RS0004046 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Die Verwertung von Vermögensrechten im Sinne der §§ 331 ff EO kann aus rechtlichen Gründen unmöglich sein, zum Beispiel weil sie höchstpersönlich sind und daher auf einen anderen nicht übertragen werden können. Aber auch wenn das Recht als solches nicht übe …
RS0036055 Rechtssatz 30.11.1994Zivilrecht
Die bloße Behauptung des Verpflichteten, ihm stünde das gepfändete Recht nicht zu, kann nicht zur Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 8 EO führen.
RS0053189 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Voraussetzung der Zulässigkeit der Exekution bei den Rechten im Sinn des § 331 EO ist ua, dass das zu pfändende Recht zur Zeit der Exekutionsführung dem Verpflichteten zusteht.
RS0106938 Rechtssatz 18.12.1996Zivilrecht
Das Vollstreckungsinteresse des betreibenden Gläubigers ist Exekutionsvoraussetzung. Es fehlt nicht schon dann, wenn der Drittschuldner im Ausland wohnhaft ist oder dort seinen Sitz hat.
RS0134396 Rechtssatz 21.06.2023Zivilrecht
Der für eine Einstellung nach § 39 EO maßgebliche Sachverhalt ist vom Exekutionsgericht im Exekutionsverfahren zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn strittige Tatsachen zu klären sind. Eine Verweisung auf den Rechtsweg, wie sie etwa § 40 Abs 2 EO kennt, ist …
RS0134397 Rechtssatz 21.06.2023Zivilrecht
Das mit 1. 7. 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx), BGBl I 2021/86, hat einen einheitlichen Abschnitt „Exekution auf Vermögensrechte“ geschaffen und die bis dahin bestehende Aufteilung in die Abschnitte „Exe …