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Entscheidung 4 Ob 102/18f×

Entscheidung 4 Ob 102/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012064 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Materiellrechtliche Voraussetzung für die Erhebung einer Unterlassungsklage (insb Eigentumsfreiheitsklage) ist das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses und der Wiederholungsgefahr. Deren Bestehen wird in der Regel zu verneinen sein, wenn die Unterlassung …
RS0037664 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Fällt die Erstbegehungsgefahr oder Wiederholungsgefahr weg, sei es, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist (zB Veräußerung des Unternehmens und Ausscheiden aus dem Gewerbebetrieb ohne Anzeichen dafür, dass das Ge …
RS0077326 Rechtssatz 20.05.1965Zivilrecht
Der Kläger hat das berechtigte Interesse an der Urteilsveröffentlichung zu behaupten und unter Beweis zu stellen.
RS0079180 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Wird neben der Unterlassung der Werbebehauptung des Beklagten auch die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 4 UWG begehrt, hat der Beklagte jedoch nur einen gerichtlichen Vergleich mit der Verpflichtung zur Unterlassung angeboten, so ist d …
RS0079356 Rechtssatz 04.02.1986Zivilrecht
Der nach § 14 UWG Klageberechtigte braucht regelmäßig nicht abzuwarten, ob ein anderer Berechtigter mit einer auf Grund desselben Sachverhaltes erhobenen Unterlassungsklage zum Ziel kommt; sein Rechtsschutzbedürfnis fällt auch nicht allein dadurch weg, dass …
RS0079401 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Der Kläger kann die Einrede des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses wegen Vorhandenseins eines Exekutionstitels - wenn überhaupt - nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines ganz besonderen Interesses an einer Urteilsveröffentlichung entkräften; dafür ab …
RS0079531 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Der Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung ist nur ein vom Unterlassungsbegehren abhängiger Nebenanspruch.
RS0079596 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
§ 25 Abs 4 UWG beschränkt die vom Gericht der siegreichen Partei zu erteilende Veröffentlichkeitsbefugnis auf das über eine Unterlassungsklage ergehende Urteil und normiert damit ausdrücklich einen von einer urteilsmäßigen Entscheidung über das Unterlassung …
RS0079737 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Die Berechtigung des Begehrens nach Urteilsveröffentlichung hängt davon ab, ob ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaße besteht.
RS0079894 Rechtssatz 23.11.1971Zivilrecht
Wiederholungsgefahr, wenn das Verhalten des Beklagten keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholungen seiner Gesetzesverstöße bietet.
RS0079898 Rechtssatz 11.07.1989Zivilrecht
Beim Angebot eines vollstreckbaren Vergleiches ist zwar in der Regel zu vermuten, dass es dem Beklagten nach den gesamten Umständen des Falles mit seiner Unterlassungsverpflichtung tatsächlich ernst ist; im Einzelfall können aber die Umstände dagegen sprech …
RS0079921 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Im Regelfall wird der Beklagte dem Kläger nicht nur eine Unterlassungsverpflichtung, sondern auch die Ermächtigung zur Veröffentlichung des abzuschließenden Vergleiches auf seine Kosten in angemessenem Umfang anbieten müssen.
RS0079962 Rechtssatz 11.07.1989Zivilrecht
Ein Vergleichsangebot beseitigt - streng genommen - nicht die Wiederholungsgefahr, sondern nur deren Vermutung. Daraus folgt aber, dass trotz eines an sich ausreichenden Vergleichsangebotes die Wiederholungsgefahr in der Folge sehr wohl wieder vermutet werd …
RS0080143 Rechtssatz 17.05.1927Zivilrecht
Wiederholungsgefahr als Voraussetzung der Unterlassungsklage nach dem UWG.
RS0132195 Rechtssatz 17.07.2018Zivilrecht
Bei Vorhandensein eines auch die neuerliche Verletzungshandlung erfassenden rechtskräftigen Unterlassungstitels kann das Interesse an einer Urteilsveröffentlichung für sich alleine das fehlende (materielle) Rechtsschutzbedürfnis (im Sinn eines materiell-rec …