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Entscheidung 4 Ob 12/18w×

Entscheidung 4 Ob 12/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031783 Rechtssatz 23.10.1990Zivilrecht
Eine wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Behauptung ist nur zulässig, wenn ein hinreichender Anlaß besteht, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden.
RS0077524 Rechtssatz 30.11.1976Zivilrecht
Maßnahmen, die ihrer Natur nach allein der Behinderung des Mitbewerbers dienen, sind regelmäßig wettbewerbswidrig; typische Mittel des Leistungswettbewerbs sind dagegen grundsätzlich erlaubt und nur bei Hinzutreten besonderer Umstände, die den Leistungswett …
RS0077533 Rechtssatz 30.11.1976Zivilrecht
Sittenwidriger Behinderungswettbewerb liegt erst dann vor, wenn ein Unternehmer durch das Mittel der Behinderung des Konkurrenten zu erreichen sucht, dass dieser Mitbewerber seine Leistung auf dem Markt nicht oder nicht mehr rein zur Geltung bringen kann; h …
RS0077699 Rechtssatz 28.05.1974Zivilrecht
Die private Veröffentlichung einer in einem Wettbewerbsprozess erflossenen Entscheidung ist sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn durch Art, Zeit, Unvollständigkeit der Veröffentlichung, fehlende Angaben über die Rechtskraft etc eine Irreführung des Publi …
RS0077806 Rechtssatz 06.04.1976Zivilrecht
Beim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht a …
RS0077868 Rechtssatz 22.11.1977Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Mitteilung des Inhaltes einer gerichtlichen Entscheidung müssen dieselben Grundsätze beachtet werden wie bei einer privaten Veröffentlichung eines Urteiles.
RS0078047 Rechtssatz 19.12.1989Zivilrecht
Da § 7 UWG die Herabsetzung eines Unternehmens durch wahre Behauptungen nicht erfasst, kann sie auch nach § 1 UWG nicht grundsätzlich verboten sein; es bedarf hier vielmehr einer Interessenabwägung. Eine wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Behauptung ist d …
RS0078531 Rechtssatz 14.06.1988Zivilrecht
Das - an sich wettbewerbsimmanente - Ausspannen von Kunden wird durch das Hinzutreten besonderer den Wettbewerb verfälschender Umstände zu einem Verstoß gegen § 1 UWG: als solche Umstände kommen zum Beispiel das Anschwärzen von Mitbewerbern oder sonstige ir …
RS0079432 Rechtssatz 11.09.1990Zivilrecht
Nicht von § 7 UWG erfaßt sind das Behaupten und Verbreiten solcher Tatsachen, die erweislich wahr sind. Auch eine an sich der Wahrheit entsprechende geschäftsschädigende Behauptung ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Wettbewerb hinreichenden Anlaß hat, d …
RS0116886 Rechtssatz 24.09.2002Zivilrecht
Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers ist für sich allein selbst dann noch nicht wettbewerbswidrig, wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt; erst durch Hinzutreten besonderer Umstände, die den Wettbewerb verfälschen, wie etwa das Beschaffen von …