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Entscheidung 4 Ob 144/14a×

Entscheidung 4 Ob 144/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006000 Rechtssatz 17.06.1981Zivilrecht
Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahr …
RS0035708 Rechtssatz 15.04.1971Zivilrecht
Hinsichtlich einer allfälligen Vertretungspflicht im Ablehnungsstreit sind die Grundsätze des Hauptverfahrens anzuwenden; im Entmündigungsverfahren besteht daher auch für den Ablehnungsstreit kein Anwaltszwang (so schon 2 Ob 469/58). Die Bestimmung des § 52 …
RS0045983 Rechtssatz 21.05.1952Zivilrecht
Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.
RS0046005 Rechtssatz 04.06.1987Zivilrecht
Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen, die Ablehnung eines ganzen Gerichtes ist daher unzulässig.
RS0046011 Rechtssatz 21.04.1988Undefined
Im Rahmen unzulässiger Pauschalablehnungen offenbar rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen und Beschuldigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehaltes nicht auf ihre abstrakte Berechtigung überprüft werden können und die ihre …
RS0046090 Rechtssatz 24.01.1957Zivilrecht; Strafrecht
Verfahrensmängel als solche vermögen in der Regel nicht die Befangenheit des Gerichtes darzutun.
RS0118184 Rechtssatz 07.10.2003Zivilrecht
Der Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG muss bei Anwaltspflicht stets ein rechtsanwaltlich gefertigter Schriftsatz sein.
RS0119847 Rechtssatz 12.04.2005Zivilrecht
Gemäß § 4 JN geht der Rechtszug gegen die in erster Instanz von den Landesgerichten gefällten Beschlüsse in zweiter Instanz an die Oberlandesgerichte (und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof). Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Zurückweisung ein …
RS0125478 Rechtssatz 11.11.2009Zivilrecht
Wiederholte unzulässige Verfahrenshilfeanträge einer Partei müssen - ebenso wie derartige Ablehnungsanträge - nicht zum Gegenstand einer formellen gerichtlichen Entscheidung gemacht werden.
RS0126762 Rechtssatz 20.05.2008Undefined
Es besteht kein absolutes Recht auf eine öffentliche mündliche Verhandlung. Diese kann unter besonderen Umständen entfallen, zB wenn eine angemessene Klärung des Falles auf Grundlage der Akten und der schriftlichen Stellungnahmen der Parteien möglich ist.