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Entscheidung 4 Ob 177/18k×

Entscheidung 4 Ob 177/18k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031869 Rechtssatz 15.01.1991Zivilrecht
Das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage der Bedeutung des Wortes "Manipulation" indiziert noch keineswegs das Vorhandensein einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, weil ein in verschiedenen Bedeutungen verwendetes Wort seine konkrete S …
RS0031883 Rechtssatz 24.11.1992Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchsc …
RS0043256 Rechtssatz 12.11.1979Zivilrecht
Eine Schlussfolgerung kann nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit bilden.
RS0078308 Rechtssatz 07.02.1989Zivilrecht
Eine objektiver Nachprüfung entzogene, mit Schlagworten operierende - und deshalb dem Wahrheitsbeweis entzogene - Pauschalabwertung eines Konkurrenten, die den Boden einer sachlichen Aufklärung des Publikums verlässt, verstößt deshalb gegen § 1 UWG.
RS0079601 Rechtssatz 10.07.1963Zivilrecht
Nach § 7 UWG ist auch derjenige klageberechtigt, dessen Unternehmen in der herabsetzenden Tatsachenbehauptung zwar nicht namentlich genannt, von ihr aber doch deutlich erkennbar betroffen wird.
RS0079625 Rechtssatz 29.11.1960Zivilrecht
Das Konkurrenzunternehmen muß nicht namentlich bezeichnet sein. Es genügt, daß es von der Äußerung erkennbar betroffen (oder wenigstens mitbetroffen) wird.
RS0109629 Rechtssatz 31.03.1998Zivilrecht
Sittenwidrige schlagwortartige Pauschalherabsetzung von Mitbewerbern sind auch nicht mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu rechtfertigen.
RS0115948 Rechtssatz 20.12.2001Zivilrecht
Bei zeitlich auseinanderfallenden, inhaltlich aber in engem Zusammenhang stehenden rufschädigenden Tatsachenbehauptungen (§ 1330 Abs 2 ABGB) ist der Bedeutungsinhalt nach dem in einer Gesamtschau vermittelten Eindruck entscheidend. Beurteilungsmaßstab ist e …
RS0117924 Rechtssatz 19.08.2003Zivilrecht
Der Zweck des AusbVorbG , bestimmte Ausbildungen den dazu berufenen Einrichtungen vorzubehalten, wird nur erreicht, wenn nicht nur die Durchsetzung von Ausbildungsverträgen unterbleibt, sondern wenn auch das Entgelt für entgegen dem Gesetz angebotene Ausbil …
RS0118088 Rechtssatz 23.09.2003Zivilrecht
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Nichtarztes ein sittenwidriger Eingriff in den Ärztevorbehalt ist oder ob dieses Verhalten nicht geeignet ist, sich auf die Wettbewerbslage zwischen Ärzten und Nichtärzten ausz …
RS0124004 Rechtssatz 26.08.2008Zivilrecht
Bei Beurteilung der lauterkeitsrechtlichen Vertretbarkeit einer Rechtsansicht durch den Obersten Gerichtshof sind - wie auch im Amtshaftungsrecht - zwei Prüfungsstufen zu unterscheiden: Schon auf der ersten - für die Beurteilung durch die Vorinstanzen nach …
RS0130684 Rechtssatz 20.04.2016Zivilrecht
§ 1a UWG verlangt, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet sein muss, die Rationalität der Entscheidung der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen.